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ünstlersozialkasse, kurz KSK, was ist das eigentlich? Wer fällt in Deutschland unter die Begrifflichkeit des Künstlers? Wer darf sich dort versichern? Muss ich eine Ablehnung der KSK widerstandslos akzeptieren? Auf wichtige Fragen wie diese erhältst du hier Antwort! Das kann dir dabei helfen, dich abgesichert selbständig zu machen.

Die Künstlersozialkasse: für selbstständige Publizisten und Künstler

Im §1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes findet sich folgende Formulierung: „All diejenigen, die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen und dies langfristig und erwerbsmäßig tun – all diese Selbstständigen dürfen sich in der KSK versichern.“

Das klingt logisch und einfach, aber auf den zweiten Blick bedarf diese Formulierung eine nähere Differenzierung. Was sind Künstler? Und was ist eine langfristige, erwerbsmäßige Tätigkeit?

Mit dem Begriff Künstler sind alle Personen gemeint, die mit Kunst (von Malerei über Schriftstellerei und Journalismus bis hin zur Musik) Geld verdienen. Um den Aspekt der langfristigen, erwerbsmäßigen Tätigkeit zu erfüllen, muss der Künstler seine Tätigkeit dauerhaft ausüben. Er lebt von den generierten Einnahmen. Er ist deswegen ein erwerbsmäßiger Künstler.

Extrahinweis: Die Künstler, die sich über die Künstlersozialkasse versichern, sind in der Regel selbstständig. Es besteht also kein Angestelltenverhältnis. Sie müssen sich allerdings nicht selbständig machen, um in der KSK aufgenommen zu werden. Der Einzelfall ist zu prüfen, wer dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegt.

Künstler als Arbeitgeber: Dürfen sie in der Künstlersozialkasse bleiben?

Wer erfolgreich den Schritt in die Selbständigkeit getätigt hat, kommt vielleicht auf die Idee, zum Arbeitgeber zu werden. Eine einzelne Anstellung ist für den Arbeitgeber nicht versicherungsschädlich. Anders sieht es jedoch unter Umständen aus, wenn du als Mitglied der KSK mehrere Personen anstellst. Die Versicherungspflicht wird dann geprüft und vielleicht beendet.

Wie so häufig greift jedoch der Grundsatz: keine Regel ohne Ausnahme. Stellst du nur geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende an, riskierst du deine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse nicht.

Versicherungsfreiheit bei geringen Jahreseinkommen

Die Künstlersozialkasse ist dafür da, Künstler und Publizisten abzusichern. Wer allerdings weniger als 3.900 € pro Jahr verdient, ist versicherungsfrei. Somit besteht also keine Versicherungspflicht für:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
Gerade bei Künstlern kommt es jedoch oft zu Einkommensschwankungen.

Über die muss sich der KSK-Versicherte keine Sorgen machen. Die KSK hat dafür eine Sonderregelung implementiert: So darfst du zweimal innerhalb von sechs Jahren unter die Einkommensgrenze fallen, ohne dass deine Versicherungspflicht erlischt.

In der Anfangsphase deiner Selbständigkeit – das sind die ersten drei Jahre der Existenzgründung – musst du nicht zwingend ein Mindesteinkommen nachweisen. Auch daran ist zu sehen, dass die KSK eine Reihe von Sonderregelungen und Ausnahmen kennt. Im Einzelfall und bei Zweifeln ist es daher wichtig, die Künstlersozialkasse sofort zu kontaktieren.

Aufnahme bei der KSK: das Ausfüllen eines Fragebogens

Du möchtest dich bei der KSK versichern? Dann wirst du einen Fragebogen ausfüllen müssen. In diesem gibst du eine Reihe an persönlichen Daten wie Bankverbindung, Kontaktdaten und Versicherungsnummer an. In dem Fragebogen ist zudem eine Liste an Berufen einzusehen, die deutlich macht, wer sich bei der KSK versichern kann. Hier ein kurzer Überblick:

  • Bereich Wort: Autoren, Journalisten, Übersetzer, Lektoren, Personal für Öffentlichkeitsarbeit sowie Ausbilder in den genannten Fachbereichen
  • Bereich bildende Kunst/Design: Konzeptkünstler, Maler, Medienkünstler, Illustrator, Bildhauer, Designer, Fotograf sowie Ausbilder in den genannten Fachbereichen
  • Bereich darstellende Kunst: Maskenbilder, Kameramann, Moderatoren, Tänzer, Sprecher, Sänger, Schauspieler, Clowns, Comedians, Regisseure, Dramaturgen sowie Theaterpädagogen und Ausbilder in den genannten Fachbereichen
  • Bereich Musik: Musikbearbeiter, Sänger, Textdichter, Komponisten, Musiker sowie Ausbilder in den genannten Fachbereichen

Du gehörst nicht zu diesen Berufsgruppen? Dann hast du die Option, dich freiwillig, gesetzlich oder privat zu versichern.

Wozu ist die Künstlersozialkasse gut?

Bezüglich der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ist die KSK mit einem Arbeitgeber vergleichbar. So übernimmt circa 50 % der Beiträge. Wie hoch diese im Detail ausfallen, ist vom Verdienst des Einzelnen ab. Wie jeder Festangestellte verbleibt auch der Künstler oder Publizist bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. bei seiner Krankenversicherung.

KSK hat mich abgelehnt: Warum ist das passiert?

Es passiert gar nicht so selten, dass die KSK Künstler, Kreative und Publizisten im ersten Schritt ablehnt. Die Begründung von dem Versicherer lautet dann: „Es bestände keine Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.“

Doch wieso kommt die KSK zu diesem Urteil? In der Regel sieht der Versicherer in der Arbeit des Antragsstellers keine künstlerische Tätigkeit im Sinne der KSK. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Künstlersozialkasse den Schwerpunkt deines Erwerbs nicht im künstlerischen Bereich sieht. Auch andere Begründungen sind denkbar.

Ablehnungsbescheid der KSK: Was jetzt?

Du musst kein Trübsal blasen, wenn du einen Ablehnungsbescheid der KSK erhältst. Nach einer kurzen Enttäuschung kannst du dich stattdessen daran machen, Widerspruch einzulegen. Der ist oft erfolgreich, wie die Praxis zeigt. Du hast einen Monat Zeit, um der KSK bezüglich ihres Urteils zu widersprechen. Die Frist startet mit dem Erhalt des Schreibens in deinem Briefkasten oder drei Tage nach Absenden des Ablehnungsbescheids.

Du legst die Widerspruch zwingend persönlich oder schriftlich ein. Hierbei sind folgende Aspekte wichtig:

  • Nimm direkten Bezug auf den KSK-Bescheid inklusive seines Datums.
  • Nenn das Aktenzeichen des Bescheids.
  • Erwähne deine persönlichen Kontaktdaten.
  • Reiche den Widerspruch fristgerecht ein.
  • Unterschreibe deinen Widerspruch.

Du musst den Widerspruch nicht begründen, aber dies ist hilfreich. Du kannst die Begründung auch noch nachliefern.

Tipp: Am besten sendest du deinen Widerspruch per Einschreiben. In der Regel bestätigt dir der Versicherer den Eingang deines Schreibens.

Wie begründe ich den Widerspruch?

Deine Erfolgschancen, in der KSK trotz Ablehnungsbescheid aufgenommen zu werden, steigern sich durch eine gute Begründung. Doch was macht eine gute Begründung aus?

  • Sie stellt die falschen Annahmen der KSK richtig.
  • Sie geht exakt auf den Ablehnungsgrund der KSK ein.
  • Sie weist auf alle Sachverhalte hin und damit auch die, die die KSK in Teilen oder gar nicht hinzugezogen hat.
  • Sie enthält weiterführende Informationen, die du im Fragebogen vergessen hast oder die sich neu ergeben haben.
  • Sie korrigiert etwaige falsche Daten.
  • Sie enthält hilfreiche Nachweise.

Wer auf Nummer sicher gehen will, zieht für den Widerspruch einen Rechtsbeistand heran, der sich damit auskennt.

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Photo by Matthieu Comoy on Unsplash

Publiziert am 
Apr 21, 2022
 in Kategorie:
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