eder, der in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss dieses anmelden. Somit ist der Gewerbeschein eine Erlaubnis, um einen Gewerbebetrieb überhaupt führen zu dürfen. Doch nicht für jede berufliche Tätigkeit ist diese Erlaubnis erforderlich. Unter bestimmten Umständen können Sie sich auch selbstständig machen ohne einen Gewerbeschein zu besitzen.
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Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist vom Grundsatz her nichts anderes als eine Tätigkeit, die jemand selbständig und planmäßig auf Dauer sowie mit Gewinnerzielung durchführt. Hiervon existieren einige Ausnahmen, zu denen die freien Berufe gehören.
Ein Schriftsteller beispielsweise schreibt zwar ein Buch, um Geld zu verdienen, aber er kann selbständig ohne Gewerbeanmeldung tätig sein.
Gleiches zählt für Tätigkeiten, die zu der Gruppe der Urproduktion oder den land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten zählen. Planen Sie die Ausübung solch eines Berufs, können Sie sich selbständig machen ohne Gewerbeanmeldung.
Selbständig ohne Gewerbeschein: Freiberufler
Freiberufler haben in der Regel eine Erwerbsabsicht, aber sie gehen einer geistigen und schöpferischen Arbeit nach. Darüber hinaus benötigen Sie keinen Gewerbeschein für freiberufliche Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium nötig ist. In diese Gruppe fallen Berufe wie Rechtsanwalt und Arzt. Künstler betreiben ebenfalls kein Gewerbe, da für ihre Arbeit besondere berufliche Qualifikationen und Leistungen notwendig sind. Des Weiteren ist eine persönliche Einbringung erforderlich. Sie können sich in unserem Ratgeber zum Thema Freiberufler näher informieren. Verbindliche Aussagen erhalten Sie ferner von Ihrem Gewerbeamt vor Ort.
Der Vorteil von den freien Berufen und Künstlern ist, dass sie vom deutschen Steuerrecht im erhöhten Maße gefördert werden. Das betrifft unter anderem die Bereiche:
- Lohnsteuerabzug
- Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung
- keine doppelte Buchführung
- keine Abgaben an die Gemeinde
- ausschließlich Versteuerung des Gewinns
Die Besteuerung des Gewinns nimmt das Finanzamt nach Ablauf eines Kalenderjahres im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung vor. Hierbei wird die Lohnsteuer und mögliche Vorauszahlung angerechnet.
Darüber hinaus ist es für Freiberufler möglich, mit anderen Freiberuflern eine Partnergesellschaft einzugehen.
Für selbständige Freiberufler besteht keine Sozialversicherungs- aber eine Krankenversicherungspflicht. Welche Art der Versicherung für den Freiberufler bzw. Selbständigen am besten ist, lässt sich nachlesen (siehe vorherigen Link). In jedem Fall jedoch sollten Sie überprüfen, ob für Sie die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung greift.
Selbständig machen ohne Gewerbeanmeldung: Urproduktion
Zu dem Bereich der Urproduktion zählen die Forst- und Landwirtschaft sowie der Garten- und Weinbau. Weitere Tätigkeitsbereiche sind:
- Imkerei
- Tierzucht
- Jagd
- Fischerei
- Bergwesen
Die Formen der Urproduktion fallen nicht unter die Klassifizierung Gewerbe, weswegen Sie keinen Gewerbeschein benötigen. Es handelt sich hierbei um den primären Sektor der Wirtschaft, der Rohstoffe aus der Ernte liefert. Das trifft somit auch auf die Energie aus Holz oder Wasserkraft zu. Die genannten Tätigkeitsbereiche unterliegen ganz eigenen Regeln und besitzen eine gewisse Abhängigkeit bezüglich Witterungs- und Bodenverhältnissen. Sie können aus Ihrem Betrieb des primären Sektors daher Erzeugnisse veräußern, ohne einen Gewerbeschein zu beantragen.
Eigene Vermögensverwaltung
Manche Menschen benötigen keinen regulären Job, sondern sie können durch die Verwaltung ihres eigenen Vermögens für einen hinreichenden Lebensunterhalt sorgen. Hierbei handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, sofern Sie den Rahmen der privaten Verwaltung Ihres Vermögens nicht überschreiten.
Sie können demnach ohne Gewerbeschein Ihre Immobilien verpachten oder vermieten.
Dies wird vom Gesetzgeber als „allgemein übliche Nutzung des Eigentums“ bezeichnet. Sie betreiben allerdings ein Gewerbe, sobald die Nutzung Ihres eigenen Vermögens eine Höhe erlangt, die mit einem Gewerbe zu vergleichen ist. Dann entsteht das sogenannte „Überwachungsbedürfnis“. Ein Beispiel dafür wäre die Vermietung von Ferienhäusern.
Selbständig ohne Gewerbeschein nicht möglich: Was jetzt?
Sollten Sie nicht in die erwähnten Gruppen fallen, die selbständig ohne Gewerbeschein agieren können, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Dafür füllen Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt ein Formular für die Gewerbeanmeldung aus und reichen es ein. In Abhängigkeit von Ihrem Betrieb können weitere Nachweise erforderlich sein. Dazu können gehören:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Feststellung der persönliche Eignung
Selbständig mit Gewerbeanmeldung
Selbständig zu sein, ohne einen Gewerbeschein zu haben, hat nicht nur Vorteile. Müssen Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit ein Gewerbe anmelden, werden Sie im Handelsregister eingetragen. Dadurch haben Sie einen Zugriff auf Großhandelsunternehmen mit speziellen Preisen.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass es eine Unterscheidung zwischen einem Kleingewerbe und einem regulären Gewerbe gibt.
Als Kleinunternehmen überschreiten Sie beispielsweise nicht einen Gewinn von 50.000 €. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Einzelfall zwischen 20 € bis 60 €. Im Anschluss an die Gewerbeanmeldung informiert das Amt alle weiteren involvierten Ämter, weswegen Sie schon bald Post vom Finanzamt erhalten.
Hinweis: Wenn Sie an Ihrer Selbständigkeit etwas ändern und beispielsweise den Standort verlegen oder neue Dienstleistungen anbieten, müssen Sie das Gewerbeamt darüber informieren.
In diesem Artikel wird zu folgenden Websites bzw. Artikeln verlinkt:
- Selbständig vs. Kleingewerbe - Selbständigkeit light
- Freiberufler und Krankenversicherung - Für-Gründer.de
- Selbständig ohne Geld und Ausbildung - was ist möglich?
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Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen ersetzen selbstverständlich keine Steuer-, Finanz- oder Gründerberatung. Bitte wende dich an einen qualifizierten Fachanwalt, Steuerberater oder anderen Experten, um deine eigene Situation abzuklären.