er sich als Freiberufler selbstständig macht, muss sich zwangsläufig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Zwar sind diesbezüglich bereits hilfreiche Softwareprogramme erhältlich und Steuerberater helfen bei diesem lästigen Teil der Selbstständigkeit, aber dennoch solltest du ein paar Grundlagen dazu wissen. Indem du weißt, was sich hinter der Umsatzsteuer, Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer etc. verbirgt, kannst du als Unternehmer mit mehr Sicherheit und ursächlicher agieren.
An ihr geht nichts vorbei: die Einkommensteuer für Freiberufler
Als Freiberufler bist du einkommensteuerpflichtig. Die Höhe der Einkommensteuer bemisst sich an der Höhe des Einkommens. Mit Einkommen ist der Gewinn gemeint, der aus deiner freiberuflichen Arbeit hervorgeht: Umsatz minus Kosten. Steigt dein Gewinn, steigt die Höhe der Steuerzahlung.
Achtung: Nachdem du beim Finanzamt deine freiberufliche Tätigkeit angemeldet hast, erhältst du von ihm einen steuerlichen Erfassungsbogen. Dieses Dokument füllst du sorgfältig aus. Schenke besonders dem Teil der erwarteten Einnahmen Beachtung. Am besten schätzt du diese nicht zu positiv ein, denn anhand dieser Angaben legt der Fiskus deine Steuerschuld fest. Du erhältst zwar am Ende des Jahres eine Rückzahlung vom Finanzamt, wenn deine Vorauszahlung zu hoch war, aber dieses Vorgehen schmälert unterm Jahr deine Liquidität. Das ist natürlich nachteilig für deine Selbständigkeit.
Sehr wichtig: Umsatzsteuer für Freiberufler
Neben der Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer für Freiberufler sehr wichtig. Aus ökonomischer Perspektive handelt es sich dabei um eine Mehrwertsteuer, die in Deutschland auf nahezu alle Produkte und Dienstleistungen gezahlt wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Umsatzsteuer lediglich auf Umsätze anfällt, welche du in der Bundesrepublik erzielst. Wie hoch der Regelsteuersatz liegt, hängt von der Ware bzw. Dienstleistung ab.
Die Umsatzsteuer schlägst du auf deine Leistungen auf, behältst sie aber nicht ein. Stattdessen führst du sie direkt an das Finanzamt ab.
Gegenstück zur Umsatzsteuer: die Vorsteuer
Die Vorsteuer lässt sich als Gegenstück zur Umsatzsteuer erachten. Sie wird berechnet, sobald du etwas kaufst oder eine Rechnung mit Umsatzsteuer für eine Dienstleistung bekommst. Dies geschieht in der Praxis sehr häufig. Immerhin brauchst du für deine Selbständigkeit hin und wieder Waren oder Dienstleistungen von Dritten. Der Lieferant stellt dir dann eine Rechnung mit der Umsatzsteuer aus. Für dich als Freiberufler ist dieser Umsatzsteuerbetrag die Vorsteuer. Diese kannst du mit der von dir zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen (d.h. vom fälligen Umsatzsteuerbetrag abziehen).
Bis wann gebe ich die Steuererklärung als Freiberufler ab?
Sobald du durch deine Selbständigkeit Gewinne erzielst, welche den Grundfreibetrag übersteigen, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sie erfolgt digital und mithilfe des ELSTER-Verfahrens. Als Abgabetermin greift der 31. Juli für das zurückliegende Steuerjahr. Hast du einen Steuerberater? Dieser ist berechtigt, eine Fristverlängerung bis Ende Februar des kommenden Jahres zu erwirken.
Muss ist Gewerbesteuer zahlen?
Unterhältst du keinen Gewerbebetrieb, zahlst du folglich keine Gewerbesteuer. Als Freiberufler ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich, denn du bist kein Gewerbetreibender. Ob deine Tätigkeit unter die freien Berufe fällt oder nicht, bestimmt letztlich das Finanzamt. Es kann allerdings sein, dass du als Freiberufler Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit hast. Bei der Buchhaltung darfst du diese Tätigkeiten nicht miteinander vermischen, da du ansonsten den Status als Freiberufler verlierst.
Hierzu ein Beispiel: Du bist Hautarzt und damit Freiberufler. Nebenbei verkaufst du noch Kosmetikartikel. Dein Gewerbe mit den Kosmetikartikeln darf finanziell nicht bedeutsamer sein als deine freiberufliche Tätigkeit als Hautarzt.
Wie lässt sich meine Steuerlast als Freiberufler senken?
Als Freiberufler gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Steuerlast legal zu senken. Den größten Einfluss darauf nimmt die Höhe des Gewinns, denn dieser bestimmt die Höhe der Einkommensteuer. Um den Gewinn für die Steuererklärung legal zu minimieren, machst du abzugsfähige Betriebsausgaben geltend. Zu ihnen gehören beispielsweise:
- Miete für deine Räumlichkeiten
- Büroeinrichtung und Büromaterial
- Kosten für Weiterbildungen und Ausbildung, die jobrelevant sind
- außergewöhnliche Kostenbelastungen wie Behandlungskosten einer schweren Krankheit
- Beiträge für die private Altersvorsorge
Informiere dich eingehend, welche Ausgaben du im Rahmen deiner Selbständigkeit steuerlich geltend machen kannst, denn wer zahlt schon gerne unnötige Steuern.
Brauche ich einen Steuerberater?
Ob du einen Steuerberater benötigst oder nicht, hängt von dir selbst ab. Ist der Arbeitsaufwand für die Steuererklärung gering und hast du keine Angestellten, ist es durchaus auch für Laien machbar, eine Steuererklärung mithilfe einer Software anzufertigen. Hast du die finanziellen Möglichkeiten, einen Steuerberater heranzuziehen, hat dieser seine Berechtigung. Dank seiner Hilfe kannst du mitunter an Steuern sparen. Der Fachmann weiß, an welchen Stellschrauben er wie drehen muss, um für dich das Beste herauszuholen und die Steuerlast zu senken. Du sparst mit ihm daher Zeit und Nerven – häufig auch Geld. Natürlich kostet der Steuerberater auch Geld. Kosten und Nutzen sollten im Verhältnis stehen, was aber zugegebenermaßen nicht immer leicht zu erkennen ist.
Wie oben bereits erwähnt ist es immer empfehlenswert, sich ein Grundwissen über seine eigene Buchhaltung und Steuerabgaben anzueignen.
Wie sonst willst du erkennen, ob dich dein Steuerberater gut berät oder ob die für dich angefertigte Steuererklärung alles beinhaltet. Wenn du dazu überhaupt keine Lust hast und am liebsten alles delegierst. ist das verständlich. Aber gar nichts zu wissen, schützt dich nicht vor der Verantwortung dem Finanzamt gegenüber. Außerdem solltest du nie die Kontrolle über deine Finanzen komplett an einen Dritten abgeben. Deshalb dieser Extratipp:
Als Unternehmer solltest du deine Finanzen auch immer selber im Auge behalten und nicht komplett an Dritte abgeben.
Steuern für Freiberufler: eine kurze Zusammenfassung
Als Freiberufler zahlst du keine Gewerbesteuer. Nur, wenn du einer gemischten Tätigkeit nachgehst, ändert sich dies. Das musst du dann buchhalterisch sauber erfassen. Übersteigst du mit deiner Arbeit den Grundfreibetrag, führst du Einkommensteuer ab. Sie ist umso höher, je mehr Gewinn du erzielst. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. In Abhängigkeit von der Höhe der Gewinne überweist du sie mittels Umsatzsteuer-Voranmeldung an den Fiskus.
Das Steuerrecht in Deutschland ist so umfangreich, dass es ratsam sein kann, einen Steuerberater heranzuziehen.
Er nimmt dir einen großen Teil an wichtiger Arbeit rund um die Finanzen ab, der dich ansonsten viel Stress und Zeit kosten kann. Zugleich gibt er dir hilfreiche Steuertipps und Ratschläge bezüglich optimaler Finanzierungen, wodurch du auf vielfältige Weise von ihm profitierst.
Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen ersetzen selbstverständlich keine Steuer-, Finanz- oder Gründerberatung. Bitte wende dich an einen qualifizierten Fachanwalt, Steuerberater oder anderen Experten, um deine eigene Situation abzuklären.
Stand August 2022
Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:
- Selbständig Machen: Benötige Ich Einen Steuerberater?
- Selbständig Machen: 10 Typische Fehler Bei Der Existenzgründung
- Das Erste Jahr Selbstständig: Eine Achterbahnfahrt
- Selbständig Machen Ohne Gewerbeanmeldung: Wann Ist Das Möglich?
- Selbständig Oder Freiberufler: Was Ist Der Unterschied?
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