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ie denken daran, sich in Stuttgart selbstständig zu machen. Sorgfältig haben Sie über die Geschäftsidee nachgedacht und die Kosten kalkuliert. Sie planen nun, die Selbständigkeit anzumelden, doch ein Gedanke geht Ihnen nicht aus dem Kopf: Was passiert, wenn ich mich selbständig mache und nachher arbeitslos melden muss? Sollte ich mich selbständig machen und mich gegen Arbeitslosigkeit versichern? Hier finden Sie wichtige Antworten auf bedeutende Fragen rund um das Thema Selbständig bei Arbeitslosigkeit.

Selbständig und gegen Arbeitslosigkeit versichern

Selbständig und dann arbeitslos: Dies ist für viele ein Horrorszenario, was dem Glück entgegensteht. Um diese gedankliche Last zu reduzieren, ist die Aufnahme in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung möglich. Aber damit dies machbar ist, müssen Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor der Selbstständigkeit für mindestens zwölf Monate einer Beschäftigung mit Versicherungspflicht nachgegangen sein. Hierbei ist nicht entscheidend, ob es sich um einen zusammenhängenden Zeitraum handelte oder nicht. Es können auch mehrere Beschäftigungsabschnitte gewesen sein, die akkumuliert werden.

Darüber hinaus berücksichtigt der Staat Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung. Wer direkt vor der Selbständigkeit Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich ebenfalls freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Dadurch wird es dem Bundesbürger leichter gemacht, sich nach der Arbeitslosigkeit als Selbständiger eine neue Existenz aufzubauen.

Achtung: Sind Sie neben der Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Haben Sie beispielsweise einen Arbeitgeber oder sind Wehrdienstleistender? Dann entfällt Ihr Anspruch auf eine freiwillige Weiterversicherung in der staatlichen Arbeitslosenversicherung.

Das ist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung erforderlich

Sobald Sie Ihre Selbständigkeit aufnehmen und anmelden, haben Sie drei Monate Zeit, um Ihren Aufnahmeantrag bei der Agentur für Arbeit in Stuttgart https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/stuttgart/startseite abzugeben. Bitte bringen Sie dafür folgende Dokumente mit:

  • Weisen Sie Ihre Selbständigkeit mit einem Gewerbeschein oder Vergleichbaren nach.
  • Belegen Sie, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig sind.

Selbständig und gegen Arbeitslosigkeit versichern: Wie teuer ist das?

Es gibt fixe Beitragssätze, die sich Jahr für Jahr unterscheiden können. 2020 liegen sie bei 2,4 %. Bei einer Bezugsgröße von 3.185 Euro in den alten Bundesländern und einer Bezugsgröße von 3.010 Euro in den neuen Bundesländern sind dies 76,44 Euro im Westen 72,24 Euro pro Monat im Osten. Allerdings profitieren Unternehmensgründer von einer Vergünstigung. Sie zahlen bei Gründung und im folgenden Kalenderjahr nur 50 % des genannten Betrags. Beitragszahlungen richten Sie direkt an die Bundesagentur für Arbeit.

Hinweis: Sie können eine Arbeitslosenversicherung erst nach fünf Jahren kündigen. Die Kündigungsfrist hierfür beläuft sich auf drei Monate. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit aus irgendwelchen Gründen nicht mehr in der Lage sein, Ihre Beiträge zu entrichten, wird die Arbeitsagentur von sich aus das Versicherungsverhältnis mit Ihnen kündigen. Dies geschieht, wenn Sie für mehr als drei Monate Ihre Zahlungen nicht leisten.

Selbständig und jetzt arbeitslos: Was passiert?

Selbstständig und jetzt arbeitslos: Was mache ich dann? Dies ist eine berechtigte Frage. Wenn Sie selbständig sind, können Sie sich arbeitslos melden, sobald Ihre wöchentliche Arbeitszeit geringer als 15 Stunden ist. Sie dürfen zum Arbeitslosengeld bis zu 165 Euro pro Monat dazuverdienen. Sollten Sie mehr verdienen, zieht Ihnen der Staat diesen Betrag vom Arbeitslosengeld ab. Darüber hinaus müssen Sie während der Arbeitslosigkeit Folgendes bedenken:

  • Aus eigenem Antrieb heraus müssen Sie alles dafür tun, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Vermittelt Ihnen die Arbeitsagentur einen zumutbaren Job, müssen Sie diesen annehmen.
  • Wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen können, hängt von Ihrer Einzahlungsdauer ab. Für Personen unter 50 Jahre sind es bis zu zwölf Monate, sofern Sie 24 Monate eingezahlt haben. Sind Sie älter als 50 Jahre, greift eine Staffelung nach Alter und Versicherungsdauer. Eine Zahlung ist bis zu 24 Monate möglich.
  • Wie hoch die Arbeitslosengeldzahlungen sind, hängt vom fiktiven Arbeitsentgelt ab. Das Arbeitsentgelt steht in Relation zu Ihrer Beschäftigung und den Qualifikationen, die für diese Beschäftigung erforderlich sind.

Oft schwierig: Wann bin ich als Selbständiger arbeitslos?

Es ist nicht immer ganz leicht zu beurteilen, wann in der Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit eintritt. Zudem müssen Sie nicht Ihr Gewerbe abmelden, um sich arbeitslos zu melden. Nach den aktuellen Regelungen im SGB II kann Ihre Arbeitslosigkeit auch anerkannt werden, wenn das Geschäft weiterhin bestehen bleibt.

Als Maßstab für die Arbeitslosigkeit als Selbständiger wird gern ein 15-Stunden-Satz pro Woche angenommen. Arbeiten sie weniger als diese 15 Stunden selbständig, können Sie als arbeitslos gelten. Hierbei ist zu beachten, dass Bereitschaftszeiten mit eingerechnet werden. Deutlich wird dies an Betriebsöffnungszeiten. Sicherlich ist es häufig schwierig, genau nachzuweisen, wie lange Sie tätig waren und wie lange nicht. Es kann sein, dass die Agentur für Arbeit von Ihnen Belege einfordert. Sie sollen die schlechte Geschäftssituation bezeugen.

Obiges Konzept "Selbständig machen und Arbeitslosigkeit: Was sollte ich tun?" hier auch als Infografik. Klicke auf den Lnk oder auf das Bild für einen großen PDF Anblick, und der Möglichkeit die infografik zu drucken. Hier findest Du alle unsere Tipps Selbständig machen infografiken.

Infografik Selbständig machen und Arbeitslosigkeit: Was sollte ich tun

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Photo by bruce mars on Unsplash

Publiziert am 
Jan 21, 2020
 in Kategorie:
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