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er sich selbständig macht, hat oft andere Dinge im Kopf als Steuern. Doch um dieses Thema kommt niemand herum. Gerade zu Anfang ist meistens das Geld knapp und ein Steuerberater nicht im Budget. Andere Kosten sind unvermeidlich und fressen die noch geringen Einnahmen auf. Bei kleineren Unternehmen stellt dies oft kein Problem dar, da es leistungsstarke Software gibt. Sie führt den Nutzer durch die Steuererklärung und den Jahresabschluss. Dennoch ist es ratsam, sich ein Basiswissen über die Steuern bei Selbstständigkeit anzueignen. Immerhin kann es legale Einsparungspotenziale bei den Steuern geben.

Wichtige Steuerarten für Selbstständige

Am Finanzamt Stuttgart kommen Sie nicht vorbei. Sobald Sie Ihr Unternehmen gegründet haben, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt über Ihre Firmengründung. Deshalb erhalten Sie nach rund zwei bis vier Wochen auch einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. Es ist wichtig, dieses PDF-Dokument gründlich und richtig auszufüllen. Die Finanzämter bieten online kostenlose Hilfe beim Ausfüllen an, falls Schwierigkeiten auftauchen.

Die Einkommensteuer

Sie müssen als Selbständiger Einkommensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen zahlen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Liegt bei Ihnen als Selbstständigen das zu versteuernde Einkommen unter 9.408 Euro (Stand 2020), ist der Betrag von der Einkommensteuer befreit. Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie jedoch trotzdem abgeben.

Verdienen Sie mehr als den Grundfreibetrag, fällt eine Einkommensteuer an. Der Steuersatz reicht von 14 bis hin zu 45 %. Die Höhe des Steuersatzes orientiert sich an der Höhe des Einkommens. Sie zahlen die Einkommensteuer einmal im Jahr. Der Fiskus setzt meistens auch eine unterjährige Vorauszahlung fest.

Die Umsatzsteuer

Neben der Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer oft der höchste Kostenblock in puncto Steuern. Umgangssprachlich und auf Rechnungen wird Sie gern als Mehrwertsteuer bezeichnet. Sie liegt in der Regel bei 19 %. Für Güter des täglichen Bedarfs fallen nur 7 % an. Doch nicht jeder Selbstständiger fällt unter die Umsatzsteuerpflicht. Sie können auch ohne MwSt. selbständig sein. Wie? Ganz einfach: Sollten Ihre Einnahmen im vorangegangenen oder im ersten Geschäftsjahr nicht über 17.500 Euro liegen, sind Sie selbständig ohne Umsatzsteuer. Im laufenden Jahr dürfen die Einnahmen die 50.000-Euro-Grenze nicht übersteigen. Ist dem so, fallen Sie unter die Kleinunternehmerregelung. Auf Ihren Rechnungen weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Das vermerken Sie auf Ihren Rechnungen.

Sie als Existenzgründer stehen in der Pflicht, Jahr für Jahr zu überprüfen, ob für Sie die Kleinunternehmerregelung noch zutrifft. Verdienen Sie irgendwann mehr, müssen Sie doch Umsatzsteuer zahlen. In Ihrer jährlichen Steuererklärung geben Sie an, dass für Sie die Kleinunternehmerregelung gilt.

Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer

Als Selbstständiger bezahlen Sie Rechnungen. Sie können die Umsatzsteuer in Ausgaben für Ihr Unternehmen von der eigenen zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Dies wird auch als Vorsteuerabzug bezeichnet. Ein Beispiel: Sie kaufen für Ihre Selbstständigkeit einen neuen Laptop. Die Umsatzsteuer für den Kauf zahlen Sie an den Händler, der diese an das Finanzamt abführt. Im zweiten Schritt machen Sie diese in Ihrer Umsatzsteuererklärung geltend, um den Betrag von der eigenen zu zahlenden Umsatzsteuer abzuziehen.

Hinweis: Jeweils bis zum 10. eines jeden Folgemonats müssen Sie in den ersten zwei Jahren der selbständigen Tätigkeit monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Nach den zwei Jahren genügt eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung, sollte Ihre Umsatzsteuerlast die 7.500 Euro unterschreiten. Darüber hinaus ist einmal pro Jahr eine Umsatzsteuererklärung fällig.

Vorsteuer und selbständig ohne Umsatzsteuer

Dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, stellen Sie Ihre Rechnungen nur mit dem Netto-Betrag aus. Sie haben also keine Umsatzsteuer auszuweisen. Sie können dann jedoch keine Vorsteuer abziehen, wodurch Sie an Geld verlieren. Ihre Einnahmen sind nämlich netto, aber betriebliche Einkäufe müssen Sie in der Regel brutto vornehmen bzw. Sie zahlen dafür die Umsatzsteuer beim Einkauf an den Händler und bleiben wie jede Privatperson darauf sitzen. Deswegen lohnt sich in der Regel die Kleinunternehmerregelung nur dann, wenn Sie nicht regelmäßig größere Ausgaben haben.

Die Gewerbesteuer

Sie müssen als Selbständiger Gewerbesteuer zahlen, wenn Sie gewerblich tätig sind. Freiberufler https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freie-berufe-35822 sind davon nicht betroffen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen existiert diesbezüglich ein Freibetrag von 24.500 Euro. Sollte der Gewinn höher sein, fällt eine Gewerbesteuer an.

Die Lohnsteuer

Wer als Selbständiger Angestellte hat, muss eine weitere Steuer zahlen: die Lohnsteuer. Darüber hinaus fallen die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter an. Sobald Sie es sich finanziell leisten können, Angestellte zu haben, ist die Hilfe eines Steuerberater Gold wert. Indem Sie einige Aufgaben im Betrieb delegieren, sparen Sie an Zeit und Nerven. Das beugt einem etwaigen Burnout vor.

Selbständig: Welche Steuerklasse habe ich?

Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen, mit denen der Lohnsteuerabzug für Arbeitnehmer geregelt wird. Selbständige müssen für sich selbst keine Lohnsteuer abführen, sondern sie zahlen eine Einkommensteuer. Deswegen ist keine der sechs Lohnsteuerklassen für einen Selbständigen fix festgesetzt.

Obiges Konzept "Selbständig: Welche Steuern Können Auf Mich Zukommen" hier auch als Infografik. Klicke auf den Lnk oder auf das Bild für einen großen PDF Anblick, und der Möglichkeit die infografik zu drucken. Hier findest Du alle unsere Tipps Selbständig machen infografiken.

Infografik Selbständig: Welche Steuern Können Auf Mich Zukommen

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Photo by The New York Public Library on Unsplash

Publiziert am 
Jan 9, 2020
 in Kategorie:
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