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o manch einer denkt gar nicht daran, im Ruhestand zu ruhen. Stattdessen wird eine Selbständigkeit nach Renteneintritt angestrebt. Das soll zum einen die Rentenkasse aufbessern und zum anderen das Leben weiterhin abwechslungsreich gestalten. Einige Rentner möchten sich damit auch einen langersehnten Traum erfüllen und einen bestimmten Berufswunsch verwirklichen.

Was auch immer die Idee sein mag, warum sich jemand nach der Pensionierung selbstständig machen möchte, es gibt hier ein paar Dinge zu beachten.

Ohne Abzüge etwas dazuverdienen: Ist das möglich?

Insbesondere wer aus finanziellen Gründen etwas dazuverdienen möchte, fragt sich: Inwiefern ist das ohne Abzüge möglich? Kürzt der Staat nun meine Rente? Die Antworten auf diese Fragen hängen als Erstes vom Alter ab. Hast du bereits die Altersgrenze erlangt und erhältst den kompletten Bezug der Altersrente, dann gibt es wenig zu berücksichtigen. Eine Hinzuverdienstgrenze existiert nicht. Die Sachlage stellt sich anders dar, wenn es sich um Altersteilzeit, Hinterbliebenenrente oder Frührente handelt. Überschreiten diese Renten die Hinzuverdienstgrenze, zieht die Rentenkasse einen Teil der Rente ab.

Für Personen, die vorzeitig in Rente gehen, greift die Hinzuverdienstgrenze in der Höhe von 6.300 Euro pro Jahr. Wird dieser Betrag nicht überschritten, wird nichts von der Rente abgezogen. Als Bemessungsgrundlage dient der Gewinn aus der Selbstständigkeit oder dem Gewerbebetrieb.

Wird der Betrag überschritten, wird die Frührente minimiert. Jetzt erhältst du nur noch eine Teilrente. Für sie werden in der Regel pauschal 40 % angesetzt und auf die Rente angerechnet. Dir werden demnach 40 % von deiner Rente abgezogen

Doch Achtung: Die Frührente kann sogar komplett entfallen, wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit sehr hoch ist.

Hinweis: Die genannte Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre greift ebenfalls für Erwerbsminderungsrenten.

Wie sieht es mit den Sozialabgaben aus?

Berufstätige Rentner werden in der Regel nicht anders behandelt als andere Beschäftigte. Aus diesem Grund treffen auf dich die gleichen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht und zur Freistellung von der Pflicht zur Sozialversicherung zu wie bei Selbständigen vor Renteneintritt. Unterliegst du der Krankenversicherungspflicht, dann trifft dies ebenfalls auf die Pflegeversicherung zu. Bezüglich der Beitragssätze für die Pflegeversicherung sind keinerlei Erleichterungen aufgrund des Rentenalters zu erwarten.

Krankenversicherung: Welche Abgaben muss ich einplanen?

Ob du zusätzliche Beiträge an deine Krankenkasse zahlen musst, hängt von den Einkünften aus deiner Selbstständigkeit und der Art der Krankenkasse ab. Bei privat versicherten Rentnern ändert sich der Monatsbeitrag nicht. Bist du allerdings gesetzlich versichert, kann sich die Selbständigkeit auf die Beiträge auswirken. Du bezahlst dann einen prozentualen Anteil deiner Rente an die Krankenversicherung. Die Beitragshöhe wird wie bei Angestellten berechnet und automatisch eingezogen. Hast du zusätzliche Einkünfte aus der Selbständigkeit, wird die gesetzliche Krankenkasse dafür Krankenversicherungsbeiträge veranschlagen. Da du auch den Arbeitgeberanteil übernimmst, musst du von deinen Einnahmen aus deiner selbständigen Tätigkeit den kompletten Krankenversicherungssatz entrichten.

Wie hoch ist die Steuer bei Selbständigkeit nach Renteneintritt?

Rentner sind nicht von der Steuerpflicht befreit. Ihr Einkommen ist ebenso steuerpflichtig wie das von anderen Selbständigen oder Arbeitnehmern. Du stehst somit in der Pflicht, über deine selbständige Tätigkeit nach Renteneintritt eine Steuererklärung abzugeben. In Abhängigkeit von der Einkommenshöhe bezahlst du Einkommenssteuer. Darüber hinaus können auf dich Umsatz- und Gewerbesteuer zukommen.

Was gibt es bei der Rentenversicherung zu beachten?

Inwiefern für dich die Pflicht zu Rentenversicherungsbeiträgen greift oder nicht, hängt von deinem Alter ab. Hast du bereits die Regelaltersgrenze erreicht? Weitere Einflussfaktoren sind die genaue Art der Selbstständigkeit und die Einkommenshöhe.

Für gewöhnlich entfällt die Rentenversicherungspflicht, wenn du dich nach Renteneintritt selbständig machst oder als Frührentner selbständig bist. Anders kann es aussehen, wenn du einem künstlerischen Beruf nachgehst. Diese Form der Selbständigkeit – beispielsweise als Schriftsteller – berechtigt dich, Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden. Ist das der Fall, wirst du bezüglich der Sozialabgaben wie ein Arbeitnehmer behandelt. Die Künstlersozialkasse bezahlt dann den Arbeitgeberanteil, obgleich Du selbstständig tätig bist. Die Rentenversicherungspflicht für Rentner in der KSK greift somit bis zum Erlangen der Regelaltersgrenze. Sobald du sie übertreten hast, entfällt die Rentenversicherungspflicht.

Ich werde Kleinunternehmer: Was gibt es zu beachten?

Du kannst selbstverständlich als Rentner Kleinunternehmer werden.

Dann unterliegst du den gewöhnlichen Regelungen als Kleinunternehmer, die im Umsatzsteuergesetz aufgeführt sind. Es sieht zumeist eine Gleichstellung aller Kleinunternehmer vor. In anderen Worten bedeutet dies, dass du als Rentner wie andere Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer entrichten musst, sofern dein Umsatz nicht höher als 22.000 Euro pro Jahr ist. Nicht zu vergessen ist hierbei die Hinzuverdienstgrenze. Solltest du diese durch dein Kleinunternehmen überschreiten, dann wird die Rente herabgesetzt, sofern du unter der Regelaltersgrenze liegst.

Im Rentenalter Freiberufler: Und nun?

Nimmst du als Rentner einen sogenannten Katalogberuf auf, dann musst du die gleichen gesetzlichen Regelungen berücksichtigen wie Rentner, die keiner freiberuflichen Selbständigkeit nachgehen. Du bist damit ab der Regelaltersgrenze von der Rentenversicherungspflicht befreit. Darüber hinaus stehst du in der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung abzugeben, sofern du die Regelbesteuerung wählst. Bezüglich der Einkommensteuererklärung hast du ebenfalls den regulären Grundfreibetrag in der Höhe von 9.408 €.

Hinweis: Katalogberufe sind im § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) aufgelistet. Hier hat der Gesetzgeber einen Katalog typischer freier Berufe angelegt, die für Freiberufler gelten. Ist man kein Freiberufler, ist man automatisch ein Gewerbetreibender.

Neue Optionen nutzen und aktiv bleiben

Martina hat sich nach Renteneintritt selbständig gemacht. Sie betreibt in ihrem Heimatort eine kleine Boutique, die einen Gewinn von 12.000 € pro Jahr abwirft. Damit hat sie eine Möglichkeit gefunden, ihre Rente von 950 € aufzustocken. Der Gewinn aus ihrer Selbständigkeit überschreitet allerdings die Hinzuverdienstgrenze. Deswegen wird ihre Rente um 40 % minimiert. Nach dem Rentenabzug erhält sie eine Rente von 550 € pro Monat plus den Gewinn aus der Boutique.

An diesem Beispiel ist zu sehen, dass es ratsam sein kann, vor dem Schritt in die Selbständigkeit nach dem Renteneintritt die neue finanzielle Situation hinsichtlich der Lukrativität durchzurechnen. Ob es sich im Alter lohnt, sich selbständig zu machen, ist keine reine finanzielle Frage.

Manchmal ist es einfach schön, noch daheim oder in einem separaten Geschäft etwas hinzuzuverdienen, regelmäßig mit Menschen in Kontakt zu kommen und gleichzeitig sinnvoll beschäftigt zu sein.


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Photo by Tim Mossholder on Unsplash

Publiziert am 
Sep 11, 2020
 in Kategorie:
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