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ir leben in einer Leistungsgesellschaft. Das zählt vor allem für Selbstständige. Sie haben oft nicht nur in der Anfangsphase der Firmengründung ein hohes Arbeitspensum, sondern auch darüber hinaus. Immerhin lautet die Devise: Je mehr ich arbeite, desto erfolgreicher ist mein Unternehmen. Oft ist dies tatsächlich der Fall. Es fällt demnach schwer, einen Gang runter zu schalten und Pausen einzuplanen. Selbst bei Krankheit verrichten viele Selbständige noch ihre Arbeit – zumeist aus Existenzängsten. Doch das ist falsch. Wer sich gut absichert, kann und sollte bei Krankheit daheimbleiben und nichts tun müssen. Ansonsten drohen schwerwiegende Folgeerkrankungen oder Burnout. Bei infektiösen Erkrankungen wie der Grippe können wir sogar unsere Mitarbeiter anstecken. Das geht nicht nur zu Lasten ihrer Gesundheit, sondern die folgenden Fehlzeiten der erkrankten Mitarbeiter können sich auch negativ auf den Betrieb auswirken. Doch wer haftet, wenn ein Selbstständiger krank wird?

Selbständig: Wer zahlt bei Krankheit?

Zwei wichtige Fragen für alle, die eigenverantwortlich arbeiten, sind:

  1. Selbstständig: Wer zahlt bei Krankheit?
  2. Selbstständig: Wer zahlt Reha?

Richtigen Krankenversicherungstarif wählen und Krankengeld beziehen

Selbständige sollten eine leistungsstarke Krankenversicherung abschließen, um sich gegen den Krankheitsausfall abzusichern. Diese sollte bereits zu Gründungszeiten bei der Planung der monatlichen Fixkosten einkalkuliert werden. Der richtige Krankenversicherungstarif für Selbständige zahlt sogar Krankengeld. Die Zahlung steht Selbstständigen zu, die hauptberuflich ihrer Arbeit nachgehen und dementsprechend versichert sind. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit leistet der Versicherer die Krankengeldzahlungen, sofern Sie ansonsten Ihr Einkommen komplett oder überwiegend verlieren würden. Übrigens: Teilweise bieten Krankenversicherungen Tarife an, bei denen die Zahlungen bereits ab dem 15. Tag erfolgen.

Als Basis für die Höhe des Krankengeldes wird das Arbeitseinkommen herangezogen, welches der Selbstständige vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit hatte. Zu beachten ist, dass es in der Regel Höchstgrenzen – genannt Beitragsbemessungsgrenze – bei der Zahlung gibt.

Schlecht sieht die Situation für alle Selbstständigen aus, die sich noch kein Gehalt zahlen konnten. Haben Sie kein Einkommen, gibt es auch kein Krankengeld.

Aus diesem Grund ist für Selbstständige die freiwillige Mitgliedschaft einer Krankenversicherung inklusive Krankengeldanspruch keine gute Wahl, sofern Sie noch kein Arbeitseinkommen haben.

2020 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4687,50 € pro Monat. Ist Ihnen diese zu niedrig und verdienen Sie deutlich mehr, können Sie bei vielen Krankenkassen einen Premiumtarif abschließen. Mit diesem erhöhen Sie Ihr Krankengeld.

Selbständig: Wer zahlt Reha?

Bei Selbständigen ist so einiges anders als bei Arbeitnehmern. So erübrigt sich beispielsweise die Frage, welche Steuerklasse sie haben, da sie einkommensteuerpflichtig sind. Zudem stellt sich bei ihnen eine andere Sachlage bezüglich der Kostenübernahme von Reha-Maßnahmen dar. Ob ambulante, teilstationäre oder stationäre Reha, die klassischen Kostenträger sind:

  • die Deutsche Rentenversicherung
  • die Gesetzlichen Krankenkassen
  • die gesetzliche Unfallversicherung
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Kriegsopferversorgung und die Kriegsopferfürsorge
  • die Alterssicherung für Landwirte
  • die öffentlichen Jugendhilfen
  • die Sozialhilfe

Wenn Sie über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind, übernimmt in der Regel diese die Rehakosten. Haben Sie als Selbständiger jedoch eine private Krankenversicherung und sorgen Sie ausschließlich privat für Ihr Alter vor, sind zwei Szenarien denkbar:

  1. Ihr Tarif inkludiert keine Kostenübernahme für die Reha, da keine gesetzliche Leistungspflicht besteht.
  2. Ihr Tarif inkludiert Anschlussheilbehandlung, weswegen Ihnen die Kosten erstattet werden.

Hunderte Tarife von privaten Krankenversicherern sehen keine Kostenübernahme vor. Deswegen kann es ratsam sein, Ihren Tarif diesbezüglich zu checken. Ob Ihnen eine Übernahme der Rehakosten wichtig ist, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.

Manche Selbstständige legen auf andere Weise Geld beiseite, was sie für den Notfall nutzen.

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Machen Sie sich frühzeitig darüber Gedanken, wie Sie sich als Selbständiger absichern möchten.

Was tun bei längerer Krankheit?

Hat Sie die Krankheit besonders schwer erwischt, stellt sich rasch eine andere Situation ein. Die Zahlung des Krankentagegeldes ist nämlich befristet. Die Leistungsdauer beträgt je nach Tarif und Versicherer zwischen 26 und 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren. Haben Sie einen Rippenbruch, ist dies kein Problem. Anders sieht allerdings die Lage aus, wenn Sie an Krebs oder einer anderen langwierigen Krankheit erkranken. Was nun? An dieser Stelle ist eine weitere Versicherung nützlich. Das kann beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie greift in der Regel, wenn Sie seit einem halben Jahr Ihre Tätigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung oder einer schlimmen Verletzung nicht ausüben können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift also dann, wenn das Krankentagegeld wegbricht. Sie zahlt übrigens auch, wenn eine Genesung möglich ist.

Was passiert Selbstständigen, wenn es keine Absicherung gibt?

Erhalten Sie kein Krankentagegeld oder wird es nicht mehr gezahlt, haben Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung und besitzen Sie kein Privatvermögen, wird es eng. Der schlimmste Fall ist eingetreten. Doch es gibt Hilfe: Sie können jetzt zum Arbeitsamt gehen und einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Als Selbstständiger haben Sie einen Anspruch darauf. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. mindestens 15 Jahre alt und vor dem Renteneintritt
  2. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  3. kein hinreichend hohes Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt vorhanden
  4. Möglichkeit, drei Stunden täglich arbeiten zu können

Hinweis: Unter Umständen steht Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu. Hierfür müssen Sie ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen. Checken Sie dies selber ab!

Smart absichern als Selbstständiger für den Fall der Fälle

Nicht nur die Geschäftsidee, Fleiß und Eifer sind für Selbstständige wichtig, sondern auch die richtige Absicherung im Krankheitsfall. Dadurch können Sie viel stressfreier und ruhiger arbeiten. Darüber hinaus sollten Sie bereits frühzeitig daran arbeiten, einen bestmöglichen Ersatz für Ihre Arbeitsleistung zu haben. Auf diese Weise minimieren Sie das Risiko, aufgrund Ihrer Abwesenheit Kunden zu verlieren.

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Photo by Rex Pickar on Unsplash

Publiziert am 
Oct 21, 2019
 in Kategorie:
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