ich selbständig zu machen, ist ein großer Schritt. Er erfordert Mut und eine durchdachte Planung. Nicht jeder, der sich selbständig machen möchte, muss dafür gleich einen großen Aufwand betreiben. Je nach Art der Unternehmung kann es beispielsweise ratsamer sein, sich zuerst mit einem Kleingewerbe selbständig machen.
Es kann daher als „Selbständigkeit light“ bezeichnet werden.
Doch was steckt eigentlich dahinter? Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute wie sie das Handelsgesetzbuch definiert. Daher ist es für sie nicht notwendig, sich an die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu halten. Aus diesem Grund fallen zudem einige Pflichten weg, zu denen beispielsweise die Buchführung gehört. Es lohnt sich demnach, sich über das Kleingewerbe zu informieren.
Kleingewerbe gleich selbständig: Wann bin ich ein „Nichtkaufmann“?
Kleingewerbetreibende werden als „Nichtkaufmann“ bezeichnet, aber sie sind selbständig. Um diesen Titel genauer zu definieren, schauen wir uns als Beispiel die Kriterien der Handelskammer Hamburg an:
- Betriebsvermögen unter 100.000 €
- Kredithöhe unter 50.000 €
- Mitarbeiteranzahl unter 5 Personen
Wer diese Werte unterschreitet, der fällt für gewöhnlich in die Gruppe der Selbständigen mit Kleingewerbe. Darüber gibt es folgende Richtwerte bezüglich des Umsatzes pro Jahr. Wird dieser Wert unterschritten, handelt es sich ebenfalls um keine kaufmännische Einrichtung:
- Produktion: unter 300.000 €
- Großhandel: unter 300.000 €
- Einzelhandel: unter 250.000 €
- Dienstleistung: unter 175.000 €
- Handelsvertreterprovision: unter 120.000 €
- Restaurant: unter 300.000 €
- Hotel: unter 250.000 €
Ein weiteres Entscheidungskriterium zielt auf den Anspruch ab, der für das Gewerbe erforderlich ist. Welche Voraussetzungen muss Ihr Gewerbe erfüllen? Eisdielen, Kioske etc. fallen z. B. unter die Kategorie Kleingewerbe, da kein kaufmännisch geschultes Personal notwendig ist. Hier gibt es also auch so einiges zu beachten. Darüber hinaus ist die Rechtsform von Bedeutung. Wenn Sie sich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen möchten, können Sie nur ein Einzelunternehmen oder eine GbR gründen. Wählen Sie eine andere Rechtsform, erfolgt eine Eintragung ins Handelsregister. Dann wären Sie automatisch ein Kaufmann und für Sie greift das Handelsrecht.
Möglichkeit: Selbständig mit Kleingewerbe und doch im Handelsregister
Sie haben die Option, sich mit Ihrem Kleingewerbe aus freien Stücken in das Handelsregister aufnehmen zu lassen. Experten raten unerfahrenen Gründer jedoch davon ab, da Sie dann den Pflichten eines Kaufmanns nachkommen müssen. Dies heißt konkret:
Sie sind zur Buchführung verpflichtet und müssen einige strenge Regeln des kaufmännischen Geschäftsverkehrs einhalten.
Hierzu gehört unter anderem, dass unter bestimmten Konditionen ein Vertragsschluss durch Schweigen auf ein Angebot zustande kommen kann. Das ist in § 362 HGB fixiert.
Selbständig machen mit Kleingewerbe: Wo ist die Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit?
Wer Freiberufler ist, der arbeitet grundsätzlich nicht gewerblich. Mit einer freiberuflichen Tätigkeit können Sie daher kein Kleingewerbe führen. Hierzu gehören beispielsweise die sogenannten Katalogberufe wie Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt etc. Welche Berufsgruppen noch darunter fallen, lesen Sie in § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nach.
Kleingewerbe bei gelegentlichen Verkäufen von Privatpersonen?
Inwiefern Sie ein Kleingewerbe betreiben oder doch eher im privaten Bereich tätig sind, lässt sich leicht bestimmen:
- Führen Sie eine eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit, für die eine Gewinnabsicht besteht?
- Ist diese Tätigkeit mit Gewinnabsicht nach außen hin zu erkennen?
- Arbeiten Sie dauerhaft auf eigene Rechnung?
Sind diese Konditionen gegeben, fallen Sie unter die Kategorie Kleingewerbe. Hierbei sollten Sie bedenken, dass Sie keinen Firmennamen tragen. Stattdessen läuft Ihr Kleingewerbe unter Ihrem Vornamen und Nachnamen. Allerdings dürfen sie eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung hinzufügen, die beispielsweise auf Ihr Tun oder Ihre Branche hinweist. Sollten Sie ein Kleingewerbe übernehmen, dürfen Sie die Geschäftsbezeichnung behalten und müssen sie nicht in Ihren Namen abändern. Jedoch wird Ihr Name als Eigentümer bei der Geschäftsbezeichnung aufgeführt.
Selbständig machen mit Kleingewerbe: Wer darf das?
Nach § 1 GewO Abs. 1 besteht in Deutschland eine Gewerbefreiheit. Dies heißt, dass quasi jeder ein Gewerbe gründen und betreiben darf, sofern auf ihn die Angaben der Gewerbeordnung zutreffen. Spezielle Voraussetzungen sind hingegen nicht erforderlich. Des Weiteren können Sie sich mit einem Kleingewerbe selbständig machen, wenn Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausführen. Somit machen sich gelegentlich auch Personen mit einem Kleingewerbe selbständig, die nicht zu den „klassischen“ Selbständigen gehören. Hierzu zählen Angestellte, Studenten, Hausfrauen und Hausmänner sowie Rentner.
Extrahinweis: Für einige Branchen wie dem Handwerk und der Gastronomie existieren Beschränkungen, die das Gesetz vorgibt. Sie können die Gewerbefreiheit limitieren. Dazu zählen die Handwerksordnung, das Gaststättengesetz und das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Bitte bedenken Sie ferner, dass für einige Gewerbe eine Erlaubnispflicht besteht.
Beim Bewachungs- und Maklergewerbe ist zudem eine Zulassung einer Behörde notwendig. Des Weiteren existiert für einige Branchen keine Gewerbefreiheit. Zu diesen Branchen zählen die Fischerei und die Kindererziehung.
Vorteile und Nachteile für Kleingewerbetreibende
Zu den Vorteilen gehört, dass Sie kaum Aufwand für die Gründung betreiben müssen. Der Schritt in die Selbständigkeit mit Kleingewerbe erfolgt formlos und ohne Mindestkapital. Ferner sparen Sie sich die doppelte Buchführung, weswegen sie keinerlei Jahresabschluss anfertigen müssen. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie eine Einnahmenüberschussrechnung anfertigen. Die teilweise sehr strikten Vorgaben der HGB müssen Sie nicht interessieren.
Diese Vorteile gehen mit einigen Nachteilen einher. Zu diesen zählt eine unbeschränkte persönliche Haftung. Wenn etwas bei der Selbstständigkeit schiefgeht, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen unbegrenzt. Darüber hinaus gibt es Einschränkungen bei der Geschäftsbezeichnung. Sie dürfen sich keinen fiktiven Firmennamen ausdenken.
Überlegen Sie sich daher gut, ob ein Kleingewerbe für Sie empfehlenswert ist oder nicht. Im Zweifel fragen Sie bitte einen Steuerberater oder lassen sich von einer Gründerberatung informieren.
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