n der Bundesrepublik gibt es zwei unterschiedliche Arten von Insolvenz: die Privatinsolvenz und die Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz). Ein Schuldner kann nicht frei entscheiden, welche Insolvenz auf ihn zutrifft. Es ist nämlich festgelegt, für wen welche Insolvenz greift. Unternehmen und Personen, die sich aktuell in der Selbständigkeit befinden, durchlaufen eine Regelinsolvenz. Personen, welche noch nie selbständig waren, werden privat insolvent. Wer mal selbständig war, darf die Privatinsolvenz nur dann anmelden, sofern es höchstens 19 Gläubiger gibt. Zudem dürfen keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen fortbestehen.
An diesen Ausführungen lässt sich ableiten: Bei Privatinsolvenz ist es nicht möglich, selbständig zu bleiben.
Stattdessen beantragen Selbständige eine Regelinsolvenz, die auch unter dem Namen Firmeninsolvenz bekannt ist. Während dieser Zeit darf der Schuldner weiterhin selbständig bleiben – auch wenn ein Insolvenzverfahren läuft. Beachtenswert ist hierbei, dass im Unterschied zu regulären Unternehmen die Selbständigen im Rahmen ihrer Insolvenz die Restschuldbefreiung erlangen können.
Definition Restschuldbefreiung: Hiermit ist gemeint, dass der Schuldner zum Schluss des Insolvenzverfahrens von seinen restlichen Schulden befreit wird. Die vorzeitige Restschuldbefreiung kann der Schuldner erst nach drei Jahren beantragen. Für gewöhnlich erfolgt die Befreiung, die durch das Insolvenzgericht erteilt wird, erst nach sechs Jahren. Einige Schulden sind jedoch von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Hierzu zählen Schulden aus vorsätzlich erfolgten unerlaubten Handlungen. Das können beispielsweise Bußgelder sein.
Für Selbständige: Regelinsolvenzverfahren und nicht Privatinsolvenz
Gemäß der Vorschriften durchlaufen Selbständige keine Privatinsolvenz, sondern für sie gilt das Regelinsolvenzverfahren. Es ist deutlich anders als die normale Verbraucherinsolvenz. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
- Privatinsolvenz ist nichts für aktuell Selbständige.
- Das Regelinsolvenzverfahren ist langwieriger.
- Das Regelinsolvenzverfahren ist teurer.
- Beim Regelinsolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter mehr Befugnisse.
- Beim Regelinsolvenzverfahren können Selbständige eine Restschuldbefreiung beantragen. Somit ist es möglich, früher in einen von Schulden befreiten Lebensabschnitt zu starten.
Selbstständig bei Privatinsolvenz: das gibt es zu beachten
Wie schon aufgezeigt, können nur Personen, die sich noch nie selbständig gemacht haben, eine Privatinsolvenz anmelden. Aktuell Selbständige sind davon ausgeschlossen. Während der Schuldner privat insolvent ist, muss er in der Wohlverhaltensphase einer für ihn angemessene Erwerbstätigkeit nachgehen.
Hier taucht eine weitere Frage auf: Können sich Schuldner trotz Privatinsolvenz selbständig machen?
Immerhin ließe sich so ein Einkommen erarbeiten, mit dem sich die Schulden abzahlen ließen. Die Antwort auf die Frage lautet: Ja, selbständig nach Privatkonkurs ist durchaus möglich. Schuldner dürfen ein Gewerbe anmelden, wenn sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden.
Selbständig nach Beginn des Insolvenzverfahrens ist eine Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu finden. Teilweise sehen Insolvenzverwalter eine Selbständigkeit bei Privatinsolvenz sogar gern, da sich auf diese Weise ein Einkommen erwirtschaften lässt. Der Schuldner ist so nicht auf die staatlichen Leistungen wie Hartz 4 angewiesen. Selbstverständlich ist es auch möglich, nach der Privatinsolvenz selbständig zu werden.
Definition Wohlverhaltensphase: Hiermit ist gemeint, dass der Schuldner sich an die Regeln des Insolvenzverfahrens hält. Das bedeutet beispielsweise, dass er sich bemüht, eine neue Arbeitsstelle zu finden und keinen ihm zumutbaren Job ablehnt. Die Phase beginnt schon mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert in der Regel drei bis sechs Jahre.
Selbständig machen bei Privatinsolvenz: Wie wird das Einkommen gepfändet?
Für gewöhnlich darf sich eine Person selbständig machen trotz Privatinsolvenz oder Privatkonkurs. Wie eine Selbständigkeit nach Privatinsolvenz schließt sich auch eine Selbständigkeit trotz laufendem Insolvenzverfahren nicht aus. Betroffene interessiert dann vor allem, inwiefern das Einkommen pfändbar ist. Immerhin steht der Schuldner während der Wohlverhaltensphase in der Pflicht, einen Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter zu übertragen.
Bei Arbeitnehmern ist die Pfändung sehr einfach, da sie über ein fixes Einkommen verfügen.
Bei Selbständigen bestehen in diesem Kontext Schwierigkeiten. So schwankt das Einkommen bei ihnen erheblich. Wie viel sie erwirtschaften, lässt sich im Vorhinein kaum prognostizieren. Um trotz dieser Unsicherheit eine Berechnungsgrundlage zu haben, geht der Insolvenzverwalter von einem fiktiven Einkommen aus. Dieses bemisst sich an dem Satz, den der Schuldner beziehen würde, sofern er in einem Angestelltenverhältnis wäre. Hierbei werden zudem Faktoren herangezogen:
- Berufserfahrung
- Alter
- Berufsabschluss
- Tarifverträge
- Daten der Agentur für Arbeit
- familiäre Verhältnisse
- Zustand der Gesundheit
Erreicht der Schuldner nicht das fiktive Einkommen, kann die Konsequenz eine Versagung der Restschuldbefreiung sein. Dies liegt daran, dass dann der Schuldner zu wenig an den Insolvenzverwalter zahlt und somit die Regeln des Insolvenzverfahrens verletzt.
Achtung: Wer trotz Insolvenz selbständig ist, sollte sich im Vorhinein Klarheit über die Höhe der zu leistenden Zahlungen verschaffen.
Es kann dann sehr hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren. Er kann die Risiken und Chancen für jeden individuellen Fall bewerten. Dafür schaut er sich nicht nur den Schuldner an, sondern auch die Belastbarkeit des Geschäftskonzepts. So lässt sich ein Finanzplan erstellen, der für den Schuldner tragbar ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auf den Selbständigen Probleme zukommen können, die ein effektives Arbeiten erschweren. So geht mit der Insolvenz die Bonität verloren. Der Schuldner erhält keine Kontokorrent Linie mehr, weswegen er nun Waren oder Dienstleistungen in bar zu zahlen hat. Des Weiteren kann es zu Umsatz- und Kundenverlusten kommen, wodurch wiederum die Liquidität leidet. Jetzt drohen neue Schulden, die es unbedingt zu vermeiden gilt.
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