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eniorenbetreuer sind stark gefragt. Das liegt zum einen an einem Mangel an diesen Kräften und zum anderen an einer längeren Lebensdauer der deutschen Bevölkerung als noch vor 50 Jahren. Diese zunehmende Überalterung erhöht den Bedarf an Alltagshelfern um ein Vielfaches. Waren zu anderen Zeiten Familienangehörige noch die Alltagsbegleiter von Senioren, können oder wollen sie diese Aufgabe heutzutage oft nicht mehr übernehmen. Diese Situation verlangt nach externer Hilfe und daher kann es sich durchaus lohnen, sich als Seniorenbetreuer selbständig zu machen.

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Was macht ein Seniorenbetreuer eigentlich?

Ein Seniorenbetreuer ist kein Pfleger im eigentlichen Sinne. Es ist kein gesetzlich geschützter Begriff, sondern umschreibt Personen, die älteren Menschen gegen Geld im Alltag helfen. Der Seniorenbetreuer agiert als Betreuer, sozialer Lebenshelfer, Alltagsbegleiter und Alltagshelfer und entlastet somit die Familie. Er oder sie kann folgende Aufgaben übernehmen:

  • Waschen der Wäsche
  • Einkaufen
  • Spielen
  • Putzen der Wohnung
  • Kochen
  • Gespräche mit dem Senior
  • Gymnastik
  • Ausflüge mit dem Senior

Der Alltagsbegleiter ist täglich oder mehrmals die Woche für die zu betreuende Person da.

Wie kann ich Seniorenbetreuer werden?

Du möchtest dich als Seniorenbetreuer selbständig machen? Dann benötigst du eine Erlaubnis, um offiziell und nach §§ 43b, 53c SGB XI als Betreuungskraft arbeiten zu können. Hierfür ist eine Ausbildung erforderlich, die in Abhängigkeit vom Bildungsträger zwischen drei Monaten und zwei Jahren dauert. Darüber hinaus ist es möglich, an berufsbegleitenden Onlinekursen teilzunehmen. Nach der Ausbildung darfst du den Senioren nicht medizinisch pflegen. Vielmehr geht es um ein Umsorgen.

Benötige ich eine bestimmte Voraussetzung für die Ausbildung zum Seniorenbetreuer?

Nein. Fixe Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Du brauchst:

  • Keinen bestimmten Schulabschluss
  • Gute Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 oder höher
  • Körperliche Fitness (ärztliches Attest)
  • Teilweise ein Vorpraktikum oder einen Vertrag mit einer Einrichtung

Kann ich mich fortbilden?

Ja, das ist möglich. Wenn du „nur“ Seniorenbetreuer bist, kannst du beispielsweise eine Fortbildung zur Betreuungskraft machen. Nach § 45a SGB XI erhältst du dann theoretisches und praktisches Wissen aus den Bereichen Pflege, Demenzbetreuung und Recht.

Noch umfangreicher ist eine Fortbildung nach § 43b, 53c SGB XI. Mit ihr kannst du sogar im stationären Umfeld arbeiten. Ob du dies brauchst, wenn du dich als Seniorenbetreuer selbständig machen möchtest, ist eine andere Frage.

Die ersten Schritte in die Selbständigkeit als Seniorenbetreuer

Folgende Schritte zeigen dir auf, was du im Groben tun musst, um schon bald selbstständig als Seniorenbetreuer ältere Damen und Herren zu umsorgen.

Schritt 1: Du meldest ein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt an.

Schritt 2: Du musst dich auf kommende Kundentermine vorbereiten und dich privat bewerben. Hierfür sind Nachweise unerlässlich, denn immerhin betrittst du durch die soziale und persönliche Betreuung einen sehr privaten Bereich. Skepsis deines Gegenübers ist daher selbstverständlich. Vertrauensbildend sind Nachweise wie:

  • Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis und/oder Führerschein),
  • Polizeiliches Führungszeugnis,
  • Zeugnisse/Zertifikate von Ausbildungen und Weiterbildungen
  • Gewerbeschein

Schritt 3: Jetzt brauchst du Kunden. Das kostet Zeit und ist oft nicht einfach. Kontakte knüpfst du über Aushänge, Zeitungsannoncen, Bekannte und Online-Plattformen.

Schritt 4: Du vereinbarst mit dem Kunden einen Termin. Oft ist seine Familie dabei. Ein gepflegtes Erscheinungsbild sollte im Rahmen der Bewerbung und bei der eigentlichen Tätigkeit eine Selbstverständlichkeit sein. In dem Gespräch mit dem „Kunden“ ist wichtig, dass beide Parteien ihre Wünsche, Erwartungen und Grenzen ansprechen. Beachte, dass du als Seniorenbetreuer manche Tätigkeiten nicht durchführen darfst. Schon für die Grundpflege ist eine Ausbildung im pflegerischen Bereich erforderlich.

Schritt 5: Die Familie bzw. der Senior hat sich für dich entschieden. Was nun? Per Handschlag die Vereinbarung zu besiegeln, ist wenig ratsam. Setze einen Dienstvertrag auf, der genau die Konditionen regelt. In dem Vertrag sind Inhalte wie diese vereinbart:

  • die Art, der Umfang und die zeitliche Dauer der Dienstleistung
  • der Erfüllungsort der vereinbarten Dienstleistung
  • die Vergütung der vereinbarten Dienstleistung

Schritt 6: Herzlichen Glückwunsch. Der Vertrag ist unterschrieben und das Arbeiten in der Selbständigkeit als Seniorenbetreuer kann beginnen. Dabei darfst du nicht die Rechnungsstellung vergessen. Aus diesem Grund musst du alle Stunden dokumentieren und abrechnen. Für die Abrechnung notierst du:

  • das aktuelle Datum
  • Start- und Endzeitpunkt der Tätigkeit
  • Art der Tätigkeit (Abwaschen, spazieren gehen, einkaufen etc.)

Schritt 7: Du besitzt eine Gewerbeanmeldung und musst daher für jedes abgeschlossene Jahr eine Steuerklärung für das Finanzamt anfertigen. Solltest du unter eine gewisse Gewinngrenze fallen, benötigst du nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Am besten lässt du dir von einem Steuerberater oder einer funktionstüchtigen Steuersoftware helfen.

Extratipp: Manche Seniorenbetreuer arbeiten nur für einen Auftraggeber. Jeden Tag sind sie für ihn aktiv, weswegen sie gar keine Zeit für einen weiteren Auftraggeber hätten. Gerade hier liegt jedoch eine Schwierigkeit: Du könntest so in Verdacht der Scheinselbstständigkeit geraten. Nach Ansicht des Finanzamtes wärst du dadurch eher ein Angestellter als ein unabhängiger Selbständiger. Am besten guckst du dich daher nach einem zweiten Auftraggeber um. Auf diese Weise vermeidest du dieses Problem.

Nicht die Absicherung durch Versicherungen vergessen: selbstständig als Seniorenbetreuer

Es ist ratsam, sich eine Versicherung zur Absicherung gegen einen etwaigen Schaden im Rahmen der Selbständigkeit zu beschaffen. Bei hauptberuflich Selbständigen ist es daher ratsam, eine betriebliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie begleicht berechtigte Forderungen, die im Rahmen deiner Arbeit als Seniorenbetreuer entstanden sind. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab – und das sogar vor Gericht. Ohne diese können im Schadensfall hohe Kosten auf dich zukommen, die dich finanziell in den Ruin treiben würden.

Angestellte sind für gewöhnlich über ihren Arbeitgeber mit hinreichenden Versicherungen abgesichert.

Bist du nur nebenberuflich als Seniorenbetreuer selbstständig?

Dann lohnt es sich, die private Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Sie deckt zumeist jeden Schaden ab, der während einer nebenberuflichen oder freiberuflichen Tätigkeit entsteht. Wichtig ist jedoch, dass du prüfst, ob das auch tatsächlich für deine Haftpflichtversicherung gilt. Zudem schaue genau auf den maximalen Jahresumsatz, den deine nebenberufliche Tätigkeit erbringen darf.

Wie hoch ist der Verdienst als selbständiger Seniorenbetreuer?

Das Einkommen schwankt stark und richtet sich vor allem nach den geleisteten Arbeitsstunden. Statistiken zeigen, dass der Verdienst bei circa 22.000 € und 44.000 € Brutto Jahr liegt.

Gerade bei diesem Job schauen die Selbständigen oft nicht primär auf den Verdienst. Sie profitieren auch von folgenden Vorteilen:

  • Bildung des eigenen Charakters
  • Knüpfung von wertvollen menschlichen Beziehungen
  • Freie Zeiteinteilung
  • Ausübung eines sinnstiftenden Berufs

Wie kann ich meine Betreuung mit den Pflegekassen abrechnen?

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat auch für einen anerkannten Seniorenbetreuer einsetzen zu dürfen. Du als Betreuer rechnest ihn direkt mit der Pflegekasse ab. Hierfür ist erforderlich, dass du eine Fortbildung oder Ausbildung im Gesundheitsbereich hast und diese von dem zuständigen Kreis akzeptiert wurde. Am besten sprichst du deshalb deine örtliche Kommunalverwaltung an.

Zum obigen Abrechnungsverfahren haben wir im Juni 2023 von einem Leser die folgende einschränkende Information erhalten: Zumindest in Bayern, werden von der Barmer Ersatzkasse keine selbständigen Seniorenbetreuer/Assistenten (GbR) akzeptiert, weil seitens der zuständigen Behörde die Institutionen, die von der Pflegekasse akzeptiert werden dürfen, in einer Behörden-Liste aufgeführt werden und diese beinhaltet nur Pflegefirmen.

Wir würden uns freuen, von anderen Seniorenbetreuern zu erfahren, ob es sich in anderen deutschen Bundesländern genauso verhält. In der Zwischenzeit behalten wir den ersten Textabsatz bei.

Wage den Schritt in die Selbständigkeit als Seniorenbetreuer

Die Arbeit als Seniorenbegleiter ist wertvoll und eine gute Option, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Damit du langfristig darin Fuß fasst, brauchst du eine gewisse Passion für die Arbeit. Es muss dir Freude bereiten, alten Menschen zur Seite zu stehen und ihren Alltag nicht allein und isoliert zu verbringen. Zuverlässigkeit und eine Betreuung auf Dauer sollten dein Ziel sein, denn alte Menschen mehr noch als junge, leiden darunter, wenn die Bezugspersonen häufig wechseln. Darüber hinaus sind Geduld und Einfühlungsvermögen sowie Organisationstalent und Stressresistenz unerlässlich. Wenn du über all dies verfügst, steht deinem Weg in die Selbständigkeit als Seniorenberater nichts mehr entgegen. Eigenkapital oder eine langwierige Ausbildung sind nicht erforderlich.

Die hier angebotenen Informationen dienen der Orientierung und als Hilfestellung für deine Selbständigkeit. Sie ersetzen keine fachliche Beratung durch einen Steuerberater, eine Handwerkskammer usw.

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Photo by Artyom Kabajev on Unsplash

Publiziert am 
Jun 4, 2021
 in Kategorie:
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