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u arbeitest freiberuflich und ein Kunde fragt dich, ob er ein Projekt auf 450 Euro Basis abrechnen darf. Dann stellen sich die Fragen: Kann ich selbständig bis 450 Euro arbeiten? Ist eine geringfügige Beschäftigung möglich, wenn ich freiberuflich tätig bin? An dieser Stelle ist eines vorwegzunehmen: Selbständig sein und Minijob schließen sich nicht aus. Allerdings bringt diese Kombination ein paar Eigenheiten mit sich.

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Selbständig und geringfügige Beschäftigung: Wie funktioniert das?

Es ist eine Option, ein Projekt auf Minijobbasis abzurechnen, wenn du als Freiberufler die Selbständigkeit gewählt hast. Dir steht es nämlich frei, neben der Selbständigkeit in einem abhängigen Arbeitsverhältnis tätig zu werden. Hierfür ist nicht wichtig, ob die abhängige Beschäftigung in Form eines Angestelltenverhältnisses oder in Form eines Minijobs erfolgt.

Wichtig ist nur, dass ein einziger Arbeitsauftrag auf 450 Euro Basis abgerechnet wird.

Nur so kann dein Kunde dich bezüglich der Steuern und Sozialabgaben in seiner Lohnbuchhaltung wie alle anderen Minijobber behandeln. Deine weiteren freiberuflichen Projekte kannst du wie bisher über Rechnung abrechnen.

Grundsätzlich existieren zwei Arten von Minijob:

  1. 450-Euro-Minijobs sind auf eine fixe Verdienstgrenze limitiert.
  2. Kurzfristige Minijobs sind im Vorhinein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt.

Und was ist dann der Midijob?

Wählst du mehrere Arbeitsverträge auf Minijobbasis, kann es passieren, dass du über der vorgesehenen Einkommensgrenze liegst. In dem Fall solltest du checken, ob du wegen deiner Einkommen aus den Minijobs in die Kategorie Midijobber fällst. Für Midijobber greifen andere Abgaben als für Minijobber. Du gehörst zur Midijobber-Gruppe, sobald dein regelmäßiges Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro aufweist.

Fällst du in diese Einkommensgruppe, dann bist du automatisch vollständig sozialversicherungspflichtig.

Die Beiträge hierfür zahlen dein Arbeitgeber und du selbst. Der Midijobber-Anteil ist hierbei geringer als 50 %. Und: Umso geringer dein Einkommen, desto niedriger ist der prozentuale Anteil an den Sozialabgaben. Umgekehrt bedeutet dies, dass mit steigenden Einnahmen der Sozialabgabenanteil zunimmt. Solltest du gar die 850 Euro übersteigen, greifen die gewöhnlichen Abgabensätze für das Arbeitnehmerverhältnis.

Ist es als Freiberufler lohnenswert, einen 450 Euro Job anzunehmen?

Um diese Frage zu beantworten, gibt es einiges abzuwägen. So kann der Job auf 450 Euro Basis für deinen Kunden eine Kostenersparnis bedeuten. Dadurch wirst du für ihn als Arbeitskraft „attraktiver“.

Wird ein langfristig angelegter Auftrag oder ein einzelnes Projekt auf der Basis eines Minijobs abgerechnet, lässt sich an Umsatzsteuer sparen. Für Unternehmen stellt die Umsatzsteuer zumeist ein Durchlaufposten dar, der keinerlei Belastung mit sich bringt. Auf der anderen Seite versteuert der Auftraggeber den Minijob-Arbeiter pauschal, weswegen Sozialabgaben anfallen. Dein Kunde hat demnach keine Kostenersparnis bezüglich der Abgabenlast. Aus diesem Grund ist abzuchecken, ob hinter der Absicht einer Kostenersparnis etwas anderes steckt.

Einige Kunden dürften in ihre Kostenkalkulation die Annahme einbeziehen, dass im Lohn auf Minijobbasis bereits die Abgeltung der Leistung durch einen Mindeststundenlohn inkludiert ist. Allerdings ist eine Kalkulation mit einem Lohn in der Höhe des Mindestlohn für einen Freiberufler nicht lohnenswert. Immerhin hast du deinen Stundensatz auf der Grundlage einer durchdachten Kalkulation bestimmt. Natürlich steht es dir frei, einen anderen Stundensatz zu nehmen, aber lohnt sich dann die Arbeit noch? Dein Stundenlohn muss ein wirtschaftliches Arbeiten gewährleisten und damit deine laufenden Kosten berücksichtigen.

Eine sorgfältige Abwägung ist unerlässlich: Annahme eines Minijobs als Freiberufler

Wer sich selbständig machen möchte, denkt nicht im ersten Schritt darüber nach, irgendwann einen Minijob auf 450 Euro Basis anzunehmen.

Dies kann allerdings eine Option sein.

Jedoch solltest du klar abwägen, inwiefern sich für dich als Freiberufler ein Minijob tatsächlich lohnt. Insbesondere wer am Anfang der Selbständigkeit steht, kann über einen Auftrag auf 450 Euro Basis nachdenken. Vielleicht sind zu diesem Zeitpunkt die Fixkosten noch gering, da der Job im Heimoffice erfolgt. Unter Umständen lässt sich auch eine Flaute bei der Auftragslage durch den Minijob überbrücken. Mit ein bisschen Glück findest du durch den einen Kunden zudem weitere Kunden. Aber Achtung: Du darfst am Markt nicht den Ruf erhalten, extrem preiswert zu sein. Ansonsten kommst du vielleicht nie oder nur noch sehr schwer zu wirklich lukrativen, wirtschaftlich sinnvollen Lohnzahlungen.

Wenn deine Einnahmen und deine Arbeitsauslastung in der Selbständigkeit ein zufriedenstellendes Maß erreicht haben, ist ein 450 Euro Minijob in der Regel nicht empfehlenswert. Zumeist lohnt er sich nicht. Im Einzelfall kannst du jedoch die individuellen Bedingungen innerhalb der geringfügigen Beschäftigung mit dem Kunden vereinbaren. Hinterfrage bitte auch, inwiefern der Wunsch des Auftraggebers, dich auf 450 Euro Basis, anzustellen, Anlass zu Zweifeln gibt. Was möchte er damit erreichen? Ein Kunde, der dir einen Minijob anbietet, hat vielleicht eine Entlohnung mit einem geringen Stundensatz im Hinterkopf.

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Worterklärung: Minijob vs Midijob:

Ein Midijob ist eine Beschäftigungsart in Deutschland, bei der das monatliche Einkommen zwischen der Minijob-Gehaltsgrenze von 520 Euro und einer Obergrenze von 2.000 Euro liegt. Diese Mitarbeiter befinden sich in einer sogenannten “Gleitzone”.

Innerhalb dieser Gleitzone werden die Sozialversicherungsbeiträge reduziert berechnet, was bedeutet, dass Midijobber weniger Sozialabgaben zahlen als reguläre Vollzeitbeschäftigte.

Wenn das monatliche Einkommen 520 Euro nicht überschreitet, handelt es sich um einen Minijob. In diesem Fall sind die Arbeitnehmer weitgehend von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Referenzen:

Erklärung für Scheinselbständigkeit von: www.die-gruender.de

Erklärung für Heimarbeit/Heimarbeitsplatz: www.arbeitsvertrag.org/heimarbeit

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Photo by Portuguese Gravity on Unsplash

Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen ersetzen selbstverständlich keine Steuer-, Finanz- oder Gründerberatung. Bitte wende dich an einen qualifizierten Fachanwalt, Steuerberater oder anderen Experten, um deine eigene Situation abzuklären.

Publiziert am 
Sep 18, 2020
 in Kategorie:
Planung

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