in Firmenwagen kann sich als sehr sinnvoll erweisen. Gerade für Selbstständige, die viele Außentermine für die Akquise haben, kann er sich lohnen. Darüber hinaus besitzt der Firmenwagen einen gewissen Prestigewert, was in einigen Branchen wichtig ist. Er schenkt zudem Komfort, wenn es zu Messen, Kunden und Lieferanten geht, denn mit öffentlichen Verkehrsmitteln möchte viele nicht anreisen. All diese Gedanken sind in die Entscheidung für oder gegen den Firmenwagen mit einzubeziehen.
Eine Abwägung: der Firmenwagen
Ob sich für Sie als Selbstständiger der Firmenwagen finanziell lohnen wird, hängt entscheidend davon ab, wie viel Sie damit beruflich unterwegs sind. In die Rentabilität des Wagens spielt auch die Verfügbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs mit hinein. Im Klartext:
- Nutzen Sie die Firmenwagen nur einmal pro Woche aktiv ist er aus finanzieller Perspektive überflüssig.
- Ist das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln (über Straßenbahnen bis hin zu Fernzügen) exzellent, ist der Firmenwagen eingeschränkt rentabel. Beachten Sie auch, dass Fahrten mit Bahnen und Zügen stressfreier und umweltfreundlicher sind.
Aus Prestigegründen manchmal wichtig
Existenzgründer und Jungunternehmer sind grundsätzlich davor zu warnen, einfach nur aus Prestigegründen einen Firmenwagen zu kaufen. Gerade in der Anfangszeit ist es sehr wichtig, die Kosten gut im Blick zu behalten. Die Liquidität lässt sich oft für bedeutsamere Investitionen nutzen. Hierbei ist zu bedenken, dass der Firmenwagen regelmäßig Kosten verursacht, die mittelfristig eine hohe, monatliche Belastung darstellen können.
Doch wie so häufig im Leben gibt es immer die berühmte Ausnahme.
In manchen Branchen kann es umsatzfördernd sein, einen Firmenwagen zu besitzen. Er macht Eindruck und weckt Vertrauen. Letztlich geht es daher ums Marketing. Inwiefern ein Firmenwagen aus Prestigegründen bei Ihnen Sinn macht, sollten Sie gut und gründlich abwägen.
Selbständig und Firmenwagen: Wie ist das mit der Privatnutzung?
Firmenwagen werden komplett oder nur teilweise für Firmenzwecke genutzt. Wird der Wagen ausschließlich für Firmenzwecke genutzt, sind jegliche Aufwendungen in ganzer Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darunter fallen beispielsweise:
- Zugmaschinen
- LKW
- Werkstattwagen
Etwas anders stellt sich die Sachlage dar, wenn Sie das Firmenfahrzeug privat und beruflich nutzen. Dann ist steuerrechtlich gesehen, eine Unterscheidung je nach dem betrieblichen Nutzungsanteil in Prozenten vorzunehmen. Sobald der betriebliche Anteil über 50 % liegt, handelt es sich um ein notwendiges Betriebsvermögen. Wenn der Anteil zwischen 10 und 50 % beträgt, kann der Wagen auch Privatvermögen sein. Unter 10 % gehört der Wagen zwingend zum Privatvermögen.
Die Sache mit dem geldwerten Vorteil
Die meisten Firmenwagen werden vom Fahrer auch privat genutzt. Das unterstellt das Finanzamt. Dadurch entsteht ein geldwerter Vorteil und somit eine Versteuerung der Privatnutzung.
Diesen geldwerten Vorteil können Sie sich einfach berechnen lassen, indem Sie im Internet nach einem „selbständig Firmenwagen Rechner“ suchen.
Wenn Sie die Versteuerung der Privatnutzung vermeiden möchten, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich auf Dauer eine private Nutzung des Firmenfahrzeugs nicht vermeiden lässt.
In Abhängigkeit von dem betrieblichen Nutzungsanteil des Firmenautos stehen Ihnen als Selbstständiger verschiedene Optionen zur Verfügung, um den Privatanteil zu ermitteln. Hierzu gehören das bereits erwähnte Führen eines Fahrtenbuchs, die 1 % Regelung und das reine Erfassen der betrieblichen Fahrten.
Firmenwagen: Ihre Gestaltungsoptionen als Selbständiger im Detail
- Betriebliche Nutzung von mehr als 50 %: Der Wagen gehört zu dem betrieblichen Vermögen. Alle Kosten sind abzugsfähig und auch die in Rechnung gestellte Vorsteuer ist in glänze abzugsfähig.
- Zwischen 10%ige und 50%ige betriebliche Nutzung: Jetzt können Sie den Firmenwagen ertragsteuerlich zum gewillkürten Betriebsvermögen zuordnen. Wenn Sie so vorgehen, müssen Sie ein lückenloses Fahrtenbuch anfertigen. Dieses dient als Basis für die Gewinnermittlung und damit die Ermittlung der Fahrzeugkosten, die zu den Betriebsausgaben gehören. Der betriebliche Kostenanteil ist komplett abzugsfähig.
- Zwischen 10%ige und 50%ige private Nutzung: Sie können sich dazu entscheiden, den Wagen zum Privatvermögen zu zählen. Für betriebliche Fahrten können Sie nun die bekannte Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer ansetzen. Eine Alternative dazu ist, die tatsächlichen Kosten pro gefahrenen Kilometer zu bestimmen.
Fazit: Ein Firmenwagen kann sich lohnen
Wird sich ein Firmenwagen für mich lohnen? Diese Frage können Sie nur selbst beantworten, indem Sie alle individuellen Faktoren betrachten. Um zu errechnen, inwiefern ein Firmenwagen finanziell rentabel ist, können Sie einen Steuerberater heranziehen. Er hilft Ihnen dabei, steuerrechtliche Fragestellungen kompetent zu beantworten.
Bedenken Sie bitte auch, dass Sie nicht immer gleich ein Firmenfahrzeug kaufen müssen.
Manchmal ist ein Leasing ratsamer, da es Ihre betriebliche Liquidität nicht so stark belastet. Diesbezüglich kann Ihnen ebenfalls ein Steuerberater helfen. Arbeiten Sie in einer deutschen Großstadt und halten sich Ihre Termine außer Haus in Grenzen, ist ein Firmenwagen zumeist nicht erforderlich. Er würde eine unnötige finanzielle Belastung darstellen. Ganz anders ist dies natürlich bei Selbstständigen, wie beispielsweise bei Immobilienmaklern, die viele Haus- und Wohnungsbesichtigungen durchführen oder andere Berufsgruppen, die zwingend auf ihren fahrbaren Untersatz angewiesen sind. Hier ist ein Firmenwagen, gekauft oder geleast, nicht nur eine sehr gute Idee, sondern auch eine Voraussetzung dafür, diesen Beruf überhaupt erfolgreich ausüben zu können.
Links in diesem Artikel:
- Finanztip.de: Was bedeutet gewillkürtes Betriebsvermögen beim PKW
- Selbständig: Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Selbständig: Welche Steuern können auf mich zukommen?
- Verein Lohnsteuerhilfe e.V.: Was ist die 1 % Regelung?
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