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elbständig oder angestellt? Wer sich für die erste Variante entscheidet, ist häufig nicht dazu verpflichtet, sich für das Alter oder eine etwaige Erwerbsminderung abzusichern. Diese große Gruppe der Selbständigen müssen sich demnach nicht rentenversichern. Einige von ihnen möchten vorsorgen und wollen daher freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen – per „Versicherungspflicht auf Antrag“ oder über die „freiwillige Versicherung“. Doch welche Selbständigen haben eine Befreiung von der Rentenversicherung und welche sind rentenversicherungspflichtig?

Wie läuft das ab, wenn ich als Selbständiger in die Pensionskasse einzahlen möchte? Was ist mit der Erwerbsminderungsrente als Selbständiger? Hier erhältst du kurze Antworten auf komplexe Fragen. Sie geben dir einen ersten Einblick in das Thema selbständig und Rente. Um sich bestmöglich abzusichern, solltest du dir unbedingt weitere Informationen einholen, die auf deine individuellen Anforderungen und Gegebenheiten abgestimmt sind. Es gibt immerhin zahlreiche Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen - im Rahmen einer Rentenversicherung und einer privaten Vorsorge.

Welche Selbständigen sind rentenversicherungspflichtig?

Einige Selbständige müssen in die Pensionskasse einzahlen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerben
  • Künstler
  • Publizisten
  • Hebammen
  • selbstständige Lehrer
  • arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Berufsgruppen wie diese gelten für den Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig. Wer nicht in diese Gruppen fällt, kann trotz der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger freiwillig in die Pensionsversicherung einzahlen.

Nicht rentenversicherungspflichtig: du kannst freiwillig einzahlen

Wie in der Einleitung kurz erwähnt, können sich nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige freiwillig rentenversichern. Hierfür gibt es zwei Wege:

1.    Versicherungspflicht auf Antrag: Entscheidest du dich dafür, musst du den Antrag binnen fünf Jahre nach Aufnahme deiner Selbständigkeit einreichen. Solltest du den Antrag binnen der ersten drei Monate stellen, greift eine rückwirkende Versicherungspflicht. Hast du die drei Monate bereits überschritten, startet die Versicherungspflicht ab dem Eingangsdatum des Antrags bei der Rentenversicherung. Deine Pflicht, in die Pensionskasse einzuzahlen, stoppt mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Für gewöhnlich fällt dies mit dem Ende deiner Selbständigkeit zusammen. Wichtig: Hast du dich für diesen Antrag entschieden, kannst du diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

2.    Freiwillige Versicherung: Du hast die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Dadurch erhältst du einen Anspruch auf eine Altersrente. Auch Reha-Leistungen und Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenrente inkludiert dies. Jedoch ist dies nur möglich, sofern bei dir eine hinreichende Pflichtversicherungszeit besteht.

Und wann solltest du die freiwilligen Versicherung wählen? Experten meinen, diese Variante lohnt sich vor allem, wenn du einen schon bestehenden Erwerbsminderungsrentenanspruch aufrechterhalten willst.

Was ist mit den Beiträgen bei der Versicherungspflicht?

Als versicherungspflichtiger Selbständiger entrichtest du für gewöhnlich den Regelbeitrag. Nicht mehr. Du hast aber die Möglichkeit, den Betrag an dein individuelles Einkommen zu koppeln.

Beim sogenannten Regelbetrag wird sich an der jeweiligen Bezugsgröße orientiert. Das sind in den alten Bundesländern in 2021 3.290 Euro monatlich und 3.150 Euro in den neuen Bundesländern. Der aktuelle Beitragssatz der Rentenversicherung beläuft sich auf 18,6 Prozent. Das heißt, dass ein Regelbeitrag pro Monat von 611,94 Euro im Westen und 585,90 Euro im Osten anfallen.

Darüber hinaus gibt es den halben Regelbeitrag, für den du einen Antrag stellen darfst. In den ersten drei Jahren deiner Selbständigkeit zahlst du somit nur 50 % des Regelbeitrags. Du musst diesen Antrag natürlich nicht stellen, sondern kannst von Anfang an den vollen Regelbeitrag entrichten.

Wie schon eingangs erwähnt, kannst du auf Wunsch einen Betrag in die Pensionskasse einzahlen, der über oder unter dem Regelbeitrag liegt. Das nennt sich dann einkommensgerechter Beitrag. Hierfür weist du mit dem letzten Steuerbescheid ein abweichendes Arbeitseinkommen nach. Neue Selbständige können das Arbeitseinkommen auch schätzen lassen. Mit dem Begriff Arbeitseinkommen ist übrigens der Gewinn nach Einkommensteuerrecht gemeint. Dies kann der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Ausgaben sein oder auch die Differenz des Betriebsvermögens am Ende eines abgelaufenen und vorherigen Kalenderjahres. Zu berücksichtigen ist, dass es Tiefst- und Höchstwerte gibt. 2021 liegt der monatliche Rentenbeitrag zwischen 83,70 Euro und maximal 1.340,60 Euro.

Achtung: Nur einige Berufsgruppen – Publizisten, Künstler, Küstenschiffer, Seelotsen, Küstenfischer und Hausgewerbetreibende haben die Möglichkeit, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen.

FAQ zu Rente und Selbständige

Weitere Fragen und Antworten zu wichtigen Themen bezüglich Rente und Selbständige:

Wie ist das mit der Nachzahlung bei Selbständigen in die Rentenversicherung?

Wenn dir Beitragszahlungen in der Pensionskasse fehlen, kannst du prüfen, ob du sie ausgleichen kannst. Auf diese Weise kannst du verhindern, dass du größere Verluste bei der Rentenauszahlung hast. Um die Nachzahlung vorzunehmen, ist ein Antrag erforderlich. Um ihn erfolgreich zu stellen, darfst du nicht älter als 45 Jahre sein.

Wie können Selbständige sich einen Grundrentenanspruch sichern?

Die geplante Grundrente könnte für Selbständige interessant sein. Einige entscheiden sich vielleicht gerade deswegen für eine gesetzliche Rentenversicherung trotz Befreiung. Nach dem Gesetzesentwurf von Frühjahr 2020 kann nur der durch eine Grundrente seine niedrigen gesetzlichen Rentenansprüche aufstocken, wenn er einen Nachweis über mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeit erbringen kann.

Welche Voraussetzungen gelten für Selbständige für eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Rentenempfänger nicht mehr arbeitsfähig ist. Sie dient damit als Ersatz zum Einkommen. Ist ein Arbeiten für ein paar Stunden am Tag möglich, ergänzt die Renten aufgrund der teilweisen Erwerbsminderung das Einkommen. Selbständige haben einen Anspruch darauf, sofern sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wie hoch die Zahlungen sind, hängt von dem Zeitraum ab, in dem die Einzahlungen erfolgen. Über die Einzahlungsdauer erhält der Versicherte sogenannte Entgeltpunkte. Auf deren Basis berechnet sich die Erwerbsminderungsrente.

Dies sind die Voraussetzungen für Selbständige für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente:

  • Du warst früher gesetzlich rentenversichert und hast so Entgeltpunkte gesammelt. Zum Beispiel warst du vor der Selbständigkeit Angestellter.
  • Die fünfjährige Wartezeit ist durch eine Einzahlung von zumindest 60 Pflichtbeiträgen gegeben.
  • Du hast in den vergangenen fünf Jahren vor Erkrankungseintritt mindestens über 36 Monate hinweg Pflichtbeiträge bezahlt.
  • Du hast als Selbständiger auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt.

Rente und Selbständigkeit: ein Fazit

Hast du eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, kannst du überlegen, ob du dich freiwillig versicherst. Ob das eine gute Idee ist, hängt von etlichen Umständen und deiner persönlichen Situation ab. Wichtig sind die Kosten für die Pension mit den vermutlichen Zahlungen der Versicherung bei Renteneintritt zu vergleichen. Oft ist es smarter, privat für eine leistungsstarke Absicherung fürs Alter zu sorgen. Ganz gleich, für was du dich entscheidest: Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, auch wenn es gefühlt noch in weiter Ferne liegt.

Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Bitte wende dich an einen qualifizierten Fachanwalt oder Steuerberater, um deine eigene Situation abzuklären, und um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Stand Januar 2021

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Photo by Vidar Nordli-Mathisen on Unsplash

Publiziert am 
Dec 18, 2020
 in Kategorie:
Planung

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