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utter zu werden, ist etwas Schönes. Allerdings geht es auch mit zahlreichen Veränderungen einher, die Angst machen können. Besonders hart kann es diesbezüglich Selbständige treffen, welche exakt rechnen müssen. Sie haben nämlich kein Fixeinkommen, sondern ihre Einkünfte schwanken von Monat zu Monat. In Abhängigkeit von der Art der Selbständigkeit können zudem auch dann Kosten entstehen, wenn die Schwangere oder Mutter nicht arbeitet. Wer beispielsweise ein Ladengeschäft unterhält, muss die Miete weiterhin zahlen. Einige selbständige Schwangere fürchten, sie könnten durch die Schwangerschaft ins berufliche Abseits katapultiert werden. Vielleicht können sie nicht mehr im gleichen Umfang für ihre Kunden da sein, weswegen die Sorge besteht, dass die Umsätze einbrechen.

An dieser Stelle sei jedoch gesagt: Selbständig und schwanger muss Sie nicht ins berufliche Chaos stürzen.

Hier entdecken Sie hilfreiche Tipps, dank denen Sie die Zeit gelassener angehen können.

Selbständig und Mutterschutz: das sollten Sie darüber wissen

Die finanzielle Absicherung ist für Schwangere besonders wichtig. Schwanger zu sein und ein Kind zu bekommen, verursacht neue Kosten. Wie sie gestemmt werden können und welche Hilfe es gibt, wird somit sehr bedeutsam. Schwangere im Angestelltenverhältnis können in den Mutterschutz gehen. Selbständig und Mutterschutz gibt es im regulären Sinne allerdings nicht. Es ist damit nicht möglich, sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Entbindung offiziell in den Mutterschutz zu gehen, und weiterhin Einkommen zu beziehen.

Wie sollten Selbständige ihren Mutterschutz handhaben?

Für sie ist es ebenso wichtig, dass sie sich vor der Geburt und in der unmittelbaren Zeit danach schonen. Einige selbständige Schwangere wollen dies jedoch nicht für sich in Anspruch nehmen, da sie einen Verdienstausfall fürchten. Um dieses Risiko abzudämpfen, existieren unterschiedliche Möglichkeiten der Vorsorge und Absicherung.

Mutterschaftsgeld: an die Anpassung der Krankenversicherung denken

Wenn Sie als Selbständige aus freien Stücken über die gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, sollten Sie den Versicherungsschutz anpassen. Zu Beginn der Familienplanung passen Sie diesen so an, dass Ihnen Krankentagegeld zusteht. Sicherlich ist der Wahltarif etwas teuer, aber dafür profitieren Sie im Krankheitsfall von Krankentagegeld. In der Schwangerschaft dürfen Sie sich auf Mutterschaftsgeld freuen. Dieses erhalten Sie in der Höhe von 70 % des jetzigen Einkommens.

Bei Privatversicherten sieht die Situation etwas anders aus. Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber dafür können ihnen andere Leistungen der Krankenkasse zustehen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen. Er teilt Ihnen mit, wie Sie den Vertrag anpassen müssen, um Förderungen von der privaten Krankenkasse zu beziehen.

Auf Zuschüsse vom Sozialamt hoffen

Der Verdienstausfall nach der Geburt ängstigt viele Schwangere. Umso wichtiger ist es, über eine staatliche Förderung informiert zu sein. So können Sie als Selbständige beim Sozialamt einen Antrag auf finanzielle Hilfe stellen. Je nach Ausgangslage erhalten Sie dann eine wertvolle monetäre Unterstützung.

Elterngeld für Selbständige

Selbständige haben einen Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe steht in Abhängigkeit zu Ihrem Einkommen, weswegen Sie Ihre individuelle Einkommenshöhe nachweisen müssen. Als Grundlage für die Berechnung dient Ihr Steuerbescheid, der ein Jahr vor der Geburt erstellt wurde. Für die Behörde ist Ihr Gewinn und damit Ihr Einkommen abzüglich der Steuern interessant. Wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, kann die Behörde mithilfe einer Gewinn- und Verlustrechnung oder eines Vorauszahlungsbescheids die Höhe des Elterngeldes bestimmen.

Wie Mütter im Angestelltenverhältnis beziehen auch die selbständigen Mütter ein Elterngeld, was etwa 65 bis 100 % des Einkommens ausmacht.

Die Maximalhöhe beläuft sich auf 1.800 € pro Monat. Je nach Krankenversicherung erhalten Sie das Geld unmittelbar nach der Geburt oder nach Ablauf des Mutterschaftsgeldes durch einen gesetzlichen Krankenversicherer.

Selbständig machen: Wie sieht es für Selbständige mit dem Kindergeld aus?

Kindergeld ist eine feine Sache. Es steht jedem Bundesbürger zu, ganz gleich, welche Einkommensverhältnisse sie bisher hatten. Das Kindergeld ist nämlich Teil des Familienleistungsausgleichs. Es stellt eine staatliche Leistung für Erziehungsberechtigte dar. Mit seiner Hilfe soll die finanzielle Belastung durch die Kinder aufgefangen werden. Um Kindergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit an Ihrem aktuellen Wohnsitz stellen. Nur wenn Sie in Deutschland wohnen, erhalten Sie diesen Zuschuss.

Selbständig und schwanger: Wie sieht es mit Zusatzversicherungen aus?

Für Selbständige ist es ratsam, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen. Solch eine Versicherungspolice, die ebenfalls den Beinamen Betriebsrechtsschutzversicherung oder gewerblicher Rechtsschutz trägt, kommt für die Kosten auf, welche bei möglichen Rechtsstreitigkeiten rund um die eigene Firma anfallen. So können Sie Ihr Unternehmen oder Sie selbst als juristische Person wirkungsvoll absichern. Immerhin können die Kosten für Rechtsstreitigkeiten extrem hoch sein. Wie diese Versicherung im Detail aussieht, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Ihr Versicherungsexperte informiert Sie über den Leistungsumfang und kann Sie beraten, was für Sie sinnvoll ist.

Extra-Tipp: Vergessen Sie nicht die Versicherungsbeiträge herabzusetzen

Die Kosten für das Baby sollten Sie nicht unterschätzen. Versuchen Sie daher, an anderer Stelle einzusparen. Dies gelingt beispielsweise durch ein temporäres Herabsetzen der Beiträge für private Lebens- und Rentenversicherungen.

Nehmen Sie mit Ihrem Versicherer früh Kontakt auf, um die Details zu besprechen.

So ist es beispielsweise möglich, für einen Zeitraum von zwei Jahren geringere Beiträge zu zahlen. Nach Ablauf der zwei Jahre zahlen Sie die ausstehenden Beträge langsam zurück. Auch eine Stundung der Beiträge ist möglich. Hierfür fallen allerdings Zinsen an. Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft komplett arbeitslos, können Sie die Versicherungsbeträge bis zu sechs Monate lang stunden.

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Photo by Damir Spanic on Unsplash

Publiziert am 
Aug 7, 2020
 in Kategorie:
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